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VBE Rheinland-Pfalz

Wechselprüfung: VBE-Mustertext für Beantragung A13 nach absolvierter Prüfung

28.04.2016

Fortgang zur Wechselprüfung II / Umwidmung der Stellen jetzt erforderlich / Antrag auf Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A13

Der VBE hat stets betont, dass zur vollständigen Gleichstellung der ehemaligen GHS-Lehrkräfte nicht nur das Absolvieren der vorgegebenen Wechselprüfung ausreicht, sondern vor allem die tatsächliche Besoldung. Im Zeugnis der Absolventinnen und Absolventen heißt es nun ausdrücklich, dass die "Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus erworben" wurde.

Ausgehend hiervon sind nun die betroffenen Kolleginnen und Kollegen amtsangemessen zu besolden, also in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A13 einzuweisen. Die Kolleginnen und Kollegen üben dauerhaft eine Tätigkeit aus, die in der Besoldungsordnung der Besoldungsgruppe A13 zugewiesen ist . Sie haben nunmehr durch die absolvierte Prüfung die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, um das höhe Statusamt zeitnah zu erhalten.

Der VBE hat deshalb mit einem Musterschreiben eine Grundlage geschaffen, um bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier nunmehr die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A13 zu beantragen. Dieses Schreiben finden Sie nebst Ausfüllhinweisen hier.

Wir gehen davon aus, dass das Land Rheinland-Pfalz aus eigenem Interesse nicht erst im Jahr 2017/2018 mit der Umwidmung von Stellen beginnen wird, sondern das dies "in kräftigen Schritten" (Zitat der Ministerin Vera Reiß auf der Landeskonferenz des VBE am 02. März 2016) und umgehend beginnen wird.

Wir empfehlen daher nach Erhalt des Zeugnisses umgehend, einen Antrag zu stellen und diesen mit einem angemessenen Erledigungszeitpunkt (4 Wochen) zu versehen.

Auch hier bleibt der VBE am Ball und wird auf eine zeitliche Perspektive drängen, die es den Kolleginnen und Kollegen möglich macht, die Früchte der absolvierten Prüfung auch zu ernten.

Bei offenen Fragen steht Ihnen der VBE jederzeit zur Verfügung.


Zum Hintergrund:
Seit Anfang März 2016 finden an den Integrierten Gesamtschulen und Realschulen plus in ganz Rheinland-Pfalz Wechselprüfungen II statt.

Der VBE hatte zuletzt selbst Gelegenheit, den Schulalltag im Umfeld einer Prüfung mitzuerleben. Dort bestätigte sich der Eindruck, dass die Durchführung der Prüfungen für alle Beteiligten ein großer Kraftakt ist. Aus diesem Grund gebührt allen Beteiligten ein großer Dank. Schulleitungen und Seminare unterstützen die Durchführung nach Kräften und die Kollegien unterstützen die Prüflinge bei ihren Wechselprüfungen ebenfalls, wo es geht.

Fast täglich finden zwischenzeitlich irgendwo in Rheinland-Pfalz Prüfungen statt, beteiligt sind Fachleiterinnen und Fachleiter, Personalratsvertreterinnen und Personalratsvertreter sowie häufig Seminarleitungen, die den Prüfungsvorsitz innehaben. Die daraus resultierenden Reisekosten sowie der an diesem Tag abzufedernde Vertretungsbedarf im Schulalltag wären aus Sicht des VBE nicht nötig gewesen, wenn der Dienstherr mehr Zutrauen in die Bewährung der Kolleginnen und Kollegen gehabt hätte.

Gleichzeitig ist aus Sicht des VBE auch klar, dass die Prüfungen für die erfahrenen und engagierten Kolleginnen und Kollegen kein Hindernis sind, diese sich tatsächlich an der praktischen Bewährung orientieren und somit kein "zusätzliches Staatsexamen" darstellen.

 
 

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