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VBE Rheinland-Pfalz

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Streikrecht für Lehrerinnen und Lehrer

05.03.2014

Das Streikverbot für Lehrer bleibt, der Beamtenstatus auch - vorläufig!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. Februar 2014 in einem bemerkenswerten Urteil verkündet, dass beamtete Lehrerinnen und Lehrer auch weiterhin nicht streiken dürfen. Sie dürfen also nicht an Streiks teilnehmen, zu denen Gewerkschaften ihre tarifbeschäftigten Mitglieder aufrufen. Damit ist der Lehrerstreik, zu dem im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen im Frühjahr 2013 aufgerufen worden war, auch aus Sicht des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts illegal.

Bemerkenswert ist das Urteil aber weniger, weil es das Streikverbot für Lehrerinnen und Lehrer bestätigt. Bemerkenswert ist, dass das BVerwG jetzt Änderungen im Beamtenrecht einfordert.

Hintergrund dafür sind die Unterschiede, die das BVerwG zwischen dem deutschen Verfassungsrecht, worin der Beamtenstatus verankert ist, und der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes als Interpret der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausmacht.

Auf den Punkt gebracht:

· Nach deutschem Recht haben alle Beamtinnen und Beamte hoheitliche Aufgaben und sind deshalb mit dem Streikverbot belegt.

· Das europäische Recht - die EMRK - unterscheidet zwischen im engeren Sinn Staatsbediensteten, die kein Streikrecht haben (das sind Angehörige der Streitkräfte, der Polizei und der hoheitlichen Staatsverwaltung) und den übrigen Staatsbediensteten, die ein Recht auf Tarifverhandlungen und damit auch ein Streikrecht haben.

· Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Die deutschen Schulen und damit auch die deutschen Lehrerinnen und Lehrer gehören nicht zur engeren Staatsverwaltung im Sinne der EMRK.

Wer also das Streikrecht für beamtete Lehrerinnen und Lehrer unter Berufung auf europäisches Recht durchsetzen will, muss die hoheitlichen Aufgaben, die Lehrerinnen und Lehrer nach deutschem Verfassungsrecht haben, in Frage stellen. Und das geht nach deutschem Recht letztlich nur, indem den Lehrerinnen und Lehrern der Beamtenstatus entzogen wird.

Damit bestätigt sich, wovor der VBE bereits im Rahmen der letzten Streikaktionen gewarnt hat:

· Wer das Streikrecht für beamtete Kolleginnen und Kollegen fordert, schafft den Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer ab. Er sägt an dem Ast, auf dem wir sitzen!

· Wer so handelt, sollte zumindest gegenüber der eigenen Klientel fair sein und dies offen sagen!

 
 

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