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VBE Rheinland-Pfalz

Die Anhebung der Pensionsaltersgrenze ist eine verdeckte Pensionskürzung

21.01.2015

Landesregierung verwechselt Ursache und Wirkung

„Die von der Landesregierung jetzt beschlossene Anhebung der Pensionsaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte ist eine faktische Pensionskürzung. Sie wird vom VBE Rheinland-Pfalz strikt abgelehnt.

Unter dem Deckmantel einer ´wirkungsgleichen Anpassung´ der Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt damit ein weiterer tiefer und unsozialer Einschnitt im öffentlichen Dienst, insbesondere im Schul- und Bildungsbereich .

Der VBE Rheinland-Pfalz wird im Gesetzgebungsverfahren alle Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere die geplanten Benachteiligungen für Lehrerinnen und Lehrer bekämpfen.“

Mit dieser Stellungnahme äußerte sich der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, zu dem gestern bekannt gewordenen Gesetzentwurf des rheinland-pfälzischen Kabinetts zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des Landes.

„Bereits heute müssen viele Kolleginnen und Kollegen vorzeitig wegen Erkrankung oder Überlastung aus dem Dienst ausscheiden, vor allem unter Lehrerinnen und Lehrern“. So der VBE-Landeschef. „Die Erhöhung der Pensionsaltersgrenze wird hier noch zu einer Steigerung und Verschärfung führen. Das wird die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten.“

Gerhard Bold: „Die Landesregierung verwechselt hier Ursache und Wirkung. Bevor die Pensionsaltersgrenze angehoben wird, muss sie erst einmal die Arbeitsbedingungen insbesondere auch an den Schulen verbessern, so dass die beruflichen Leistungen bis zum Erreichen der Altersgrenze erbracht werden können.“

 
 

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