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VBE Rheinland-Pfalz

Zum Urteil des BVerwG zur Besoldung an Realschulen plus: Es hat sich gelohnt!

11.12.2014

VBE-Landeschef Gerhard Bold: „Der VBE hat sein Ziel erreicht: Mehr Gerechtigkeit für Lehrkräfte an Realschulen plus!“ / Hauptschullehrer erhalten jetzt ein realistische Chance auf eine gerechte Besoldung

„Die Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz zur Durchsetzung einer gerechten Besoldung der Lehrer an Realschulen plus hat sich gelohnt. Wir gratulieren der Klägerin zu diesem außergewöhnlichen Erfolg, vor allem danken wir für ihren Durchhaltewillen.

Der VBE Rheinland-Pfalz hat diese Klage als einzige Lehrergewerkschaft von Anfang an unterstützt.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von heute haben wir unser Ziel erreicht. Tausenden von Lehrerinnen und Lehrern muss das Land jetzt bis zum Beginn des nächsten Schuljahres eine zumutbare und realistische Chance auf eine gerechte Besoldung eröffnen.“

Mit dieser ersten Stellungnahme äußerte sich der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Klage einer Hauptschullehrerin gegen das Land Rheinland-Pfalz zur Besoldungsgleichstellung der Lehrer an Realschulen plus (BVerwG 2 C 51.13). Diese Klage wurde vom VBE Rheinland-Pfalz von Anfang an in allen Phasen des langwierigen Verfahrens über drei Instanzen unterstützt.

Ziel dieses Rechtsstreites war, vor dem Hintergrund der nach der Schulstrukturreform ungleichen Bezahlung der Lehrkräfte an Realschulen plus für die gleiche Arbeit Besoldungsgerechtigkeit für die Lehrerinnen und Lehrer durchzusetzen. Erstinstanzlich wurde die Klage vom Verwaltungsgericht Koblenz im April 2013 zurückgewiesen, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Falles jedoch die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz zugelassen. Das OVG wiederum hat im November 2013 die Berufung abgewiesen, jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen. Die mündliche Verhandlung im Rahmen der Revisionsklage fand heute in Leipzig statt.

Gerhard Bold: „ Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass Amt und Funktion eines Lehrers übereinstimmen müssen. Das ist in der Realschule plus für Hauptschullehrer nicht der Fall und ist damit nicht verfassungskonform. Damit hat das Gericht die Rechtsauffassung des VBE Rheinland-Pfalz voll bestätigt. Außerdem hat es wesentliche Regelungen der Wechselprüfungsordnung für Lehrer verworfen, die nach Auffassung des VBE eher den Charakter einer „Aufstiegsverhinderungsordnung“ hat.

Der VBE wird darauf achten, dass sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den nächsten Schritten der Landesregierung wiederfindet.“

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts hier .

 
 

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