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VBE Rheinland-Pfalz

Für eine Reform der Lehrerbildung, die nicht auf halbem Weg stehen bleibt!

Für eine Reform der Lehrerbildung, die Bildung für morgen sichert!

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung eine grundlegende und zukunftsweisende Reform der Lehrerbildung angekündigt. Die Ergebnisse verschiedener internationaler Studien haben zusätzlich eine verstärkte bundesweite Diskussion in Gang gesetzt. Der Reformstau wird nicht mehr bestritten.

Rheinland-Pfalz strebt eine Reform an, die den pädagogischen bzw. fachpädagogischen Anteil innerhalb des Studiums erhöht und die spätere Einsetzbarkeit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten ermöglicht sowie eine praxisnahe Begleitung der gesamten Ausbildung gewährleistet.


Der VBE erkennt an:

Der grundlegende Ansatz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Schule von heute und morgen braucht Lehrkräfte, deren Aus- und Weiterbildung zu keinem Zeitpunkt die eigentliche Zielgruppe, nämlich die Kinder und Jugendlichen und deren Bildung zu leistungsstarken und der Menschenwürde verpflichteten Bürgerinnen und Bürgern ausblendet.

Die für alle Lehrämter angestrebte gemeinsame bildungswissenschaftliche Grundbildung, die Einrichtung von Lehrerbildungszentrum als Verzahnungsstelle von Theorie und Praxis sowie die modulare Ausrichtung der Studienabschnitte finden die grundsätzliche Zustimmung des VBE.

Auch die Ausbildung aller Lehrkräfte für das Bildungswesen an den Universitäten sichert dauerhaft den angestrebten hohen Bildungsstand für alle Schülerinnen und Schüler und findet die Zustimmung des VBE.


Der VBE stellt fest:

Von der Koalitionsaussage bis zu den am 10. April 2003 vorgelegten Eckpunkten hat sich die Landesregierung von ihrem ursprünglichen Reformansatz wieder rückwärts bewegt und trägt nahezu allen heute bestehenden Festschreibungen in der Lehrerbildung weiterhin Rechnung. Schon der Entwurf vom März 2002 enthielt nach dem Grundstudium eine Differenzierung nach Schularten, was in weiten Teilen der Schulwirklichkeit nicht entspricht. Sonderpädagogen, Realschullehrkräfte Hauptschullehrer und auch Gymnasiallehrkräfte arbeiten in allen Schularten bis zur Sekundarstufe I. So wäre es konsequent gewesen, nach Schulstufen modular auszubilden und stufenübergreifende Kompetenzen zu vermitteln. Somit stellt der Entwurf vom März 2002 schon einen Kompromiss dar, den der VBE nur deshalb akzeptiert hat, weil er den Gesamtentwurf weiter tragen wollte.

Nun sollen künftige Lehrkräfte schon ab Studienbeginn die gewählte Fachwissenschaft schulartspezifisch studieren. Damit bleibt letztlich alles beim Alten - und die Tradition der bisherigen Lehrerbildungsstruktur wird nicht überwunden.

Vom erklärten Ziel größerer Durchlässigkeit und Einsetzbarkeit von Lehrerinnen und Lehrern, der Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt die schulartspezifische Gewichtung zu wählen und die grundlegenden Kompetenzen des Lehrens und Erziehens bei allen Lehrämtern gemeinsam zu stärken, ist man auch mit diesem Reformentwurf weit entfernt.

Durch politischen Druck ist eine Verwässerung erreicht worden, die Rheinland-Pfalz weder die Vorreiterrolle in der Lehrerbildung sichert noch aus den Ergebnissen der verschiedensten Vergleichsstudien die richtigen Schlussfolgerungen zieht.


Der VBE fordert:


Bei der konkreten Umsetzung der Eckwerte, die bis 2008 vorgesehen ist, muss die Landesregierung offen für konstruktive Kritik sein und mit allen Lehrerverbänden im Gespräch bleiben. Eine ständige Evaluierung muss die Rückkehr zu einem klaren Reformkonzept beinhalten.

Unabhängig von Alter und Begabung eines Kindes bleibt fachwissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte – gerade auch in den gewählten Unterrichtsfächern – die Voraussetzung für grundlegende Bildung der Jugend. Von dort erst kann Fachdidaktik und Methode ansetzen. Daher ist bei den zu entwickelnden Standards besonders in der Sekundarstufe I die schulartspezifische Trennschärfe nachzuweisen, oder es ist zu anderen Gliederungen zu kommen.

In den Kerncurricula der Bildungswissenschaften müssen die grundlegenden Kompetenzen in Pädagogik, Didaktik und Methodik sowie die diagnostischen und fachrichtungsübergreifenden sonderpädagogischen Fähigkeiten der Studierenden festgeschrieben werden; die Studienangebote an der Universität müssen mit entsprechenden Zwischenprüfungen danach ausgerichtet werden.

Kerncurricula und Modularisierung bedingen die Verzahnung des Theorie-Praxis-Bezugs. Die fachwissenschaftlichen Kompetenzen und die Kerncurricula der Bildungswissenschaften bedingen einander, sind aufeinander angewiesen, sind untrennbar.

Der Kooperation mit den noch zu errichtenden Lehrerbildungszentrum muss bei der Festlegung von Standards ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Nur so kann eine Verzahnung von Theorie und Praxis ernsthaft verwirklicht werden.

Die schulpraktischen Studien stehen in der Verantwortung der Universität unter Mitwirkung der Studienseminare.

Schon während der Studienzeit muss die besondere dauerhafte Belastung des Lehrerberufes thematisiert werden. Den Studierenden sind während der Praktika entsprechende Gesprächsangebote und Tests zur Belastungsfähigkeit anzubieten.

Die Lehrerbildungszentren müssen personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie Studien begleitende Praktika sowie gleichzeitig die zweite Phase angemessen begleiten und verantworten können.

Die stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis wird auch die Schulen im Lande betreffen und zusätzlichen Einsatz von Mentorinnen und Mentoren erfordern. Der zusätzliche Einsatz kann nicht ohne Fortbildung und Entlastung erwartet werden.

Um auf wechselnde Schülerströme im Verlauf eines Berufslebens angemessen reagieren zu können, bedarf es in der Ausbildung stufenübergreifender Kompetenzen. Nur so kann der Staat auch später auf gut ausgebildete Lehrkräfte bedarfsgerecht zugreifen.

Externe Evaluation soll die Veränderung und Verbesserung der Lehrerbildung verlässlich absichern und Konsequenzen ableiten.

Die Bachelor- und Masterausbildung ist im Kontext zu den übrigen Bundesländern und der KMK dahingehend zu überprüfen, dass das Lehramtsstudium in Rheinland-Pfalz nicht zu einem Professionalitätsverlust führt und der Status der Lehrkräfte auch außerhalb unseres Bundeslandes gewahrt bleibt.

 
 

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