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07.11.2011 - VBE in Sachen "Schultrojaner"/Urheberrechtsschutz
Schlagwort: Urheberrechte
Lehrerinnen und Lehrer beim Urheberrechtsschutz nicht unter Generalverdacht stellen / VBE warnt vor Gefahren der geplanten Plagiatssoftware der Schulbuchverlage

„Die geplante Plagiatssoftware der Schulbuchverlage zur Überprüfung von möglichen Raubkopien an Schulen stellt die Lehrerinnen und Lehrer unter Generalverdacht. Sie werden als potenzielle Raubkopierer diskreditiert. Der VBE sieht darin keinen Weg, um den berechtigten Interessen der Urheber Rechnung zu tragen. Vielmehr entsteht ein Klima aus Misstrauen und Spionageverdacht.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, die vorgesehene Einführung der Plagiatssoftware vorerst zu stoppen. Bevor daran überhaupt weiter gearbeitet wird, muss klar sein, welche Geräte an den Schulen betroffen sind und was genau wie durchleuchtet wird. Außerdem gehen wir von einer kritischen Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten des Landes aus.“

Mit dieser Stellungnahme äußerte sich heute in Mainz der Landesvorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE, Johannes Müller, zur aktuell in den Medien und der Schulpolitik geführten Debatte um einen sogenannten „Schultrojaner“. Gemeint ist damit eine Software, die - von den Schulbuchverlagen hergestellt - Schulcomputer und andere digitale Speichersysteme der rheinland-pfälzischen Schulen nach (Raub-)Kopien von Schulbüchern und anderen Druckwerken durchsuchen soll.

Hintergrund ist der im Jahr 2010 zwischen den Ländern und den Verlagen geschlossene Gesamtvertrag zur Zulässigkeit von Vervielfältigungen aus für den Unterricht bestimmten Werken zu Unterrichts- und Prüfungszwecken. Dieser Gesamtvertrag greift ab diesem Schuljahr; ab dem zweiten Schulhalbjahr soll an 1% der Schulen die Plagiatssoftware installiert werden, mit der Raubkopien identifiziert werden können.

Johannes Müller: „Das Kernproblem liegt darin, dass die Schulen seit Jahren vergeblich um ausreichende Mittel für die Anschaffung von Schulbüchern, Arbeitsheften, CD’s und DVD’s im Original kämpfen müssen.“ Sie seien deshalb auch auf Kopien aus aktuellen Werken angewiesen, wenn sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollten. Das müsse auf legalem Weg möglich sein. Durch die Plagiatssoftware sähen sie sich jetzt unter Generalverdacht gestellt, ständig gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Der VBE-Landeschef wies daraufhin, dass sich nach einer ersten Einschätzung des VBE die Kontrolle auf folgende Geräte und Kommunikationsmedien der Schulen erstrecken könne:

  • Server/Rechner ( auch externe),
  • alle übrigen elektronischen Datenspeicher (z.B. mobile Festplatten, USB-Sticks),
  • Websites der Schulen,
  • digitalisierte Kommunikation über den Rechner (z.B. Emails).

„Wir erwarten, dass die Landesregierung unverzüglich Stellung bezieht“, so Johannes Müller.

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