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13.05.2013 - Gleichstellung an Realschulen plus: VBE geht in Berufung vor dem OVG
Schlagwort: Gleichstellung
Bold: Landesregierung schafft durch die Schulreform planmäßig und willkürlich eine Zweiklassengesellschaft der Lehrer / Gericht stellt gleiche Arbeit aller Lehrkräfte an der Realschule plus fest / VBE und IGHL unterstützen Berufungsverfahren zur Gleichstellung der Lehrer

„Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in dem vom VBE unterstützen Rechtsstreit zur Gleichstellung der Lehrkräfte an Realschulen plus die Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit auf der Grundlage einer niederwertigen Ausbildung für zulässig erklärt. Hauptschullehrer übernehmen also die Aufgaben von Realschullehrern. Das bedeutet schulpolitisch zweierlei:

·       Erstens ist die Tätigkeit aller an der Realschule plus beschäftigten Haupt- und Realschullehrer gleich.

·       Zweitens findet seit Beginn der Schulstrukturreform  eine planmäßige Unterbezahlung der Hälfte des Personals statt.

Wir fragen uns: Wie kann es sein, dass die Landesregierung wissentlich und bewusst Lehrer für die gleiche Tätigkeit massenhaft wirtschaftlich schlechter stellt? Was würde gerade diese rot-grüne Landesregierung zu einem großen Unternehmen - beispielsweise BASF oder Daimler - sagen, dass genau so mit seiner Belegschaft umgeht?

Die vom VBE Rheinland-Pfalz und der Interessengemeinschaft der Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer (IGHL) unterstützte Klage zur Gleichstellung der Lehrer an Realschulen plus wurde zwar vom Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz abgewiesen, die Berufung aber zugleich zugelassen. Diese Entscheidung belegt auch, in welch willkürlicher Weise die rot-grüne Landesregierung die Lehrkräfte wissentlich missbraucht und diskriminiert, um ihre schulpolitischen Ziele durchzusetzen. Das ist ein Grund für den VBE Rheinland-Pfalz, das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu unterstützen.“

Der Landesvorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, und der Sprecher der IGHL, Frank Handstein, äußerten sich heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von VBE und IGHL in Mainz zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz im Klageverfahren einer Hauptschullehrerin auf Gleichstellung mit ihren Realschulkollegen an einer Realschule plus (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. April 2013, 6 K 992/12.KO).

Der VBE-Landeschef: „Die Begründung des Gerichts ist formal ausgefallen und nimmt aus unserer Sicht wesentliche Argumente für die soziale Gleichstellung von Haupt- und Realschullehrern nicht auf.“ Vielmehr stelle das Urteil auf ein traditionelles Dienstrecht ab, das so tue, als habe es keine Schulreform gegeben.

Frank Handstein von der IGHL monierte, dass die Hauptschullehrer im Land als „Sparmodell“ herhalten müssten, indem sie faktisch als Realschullehrer eingesetzt würden, ohne dass man sie als solche bezahle. „Ohne die Arbeit der Hauptschullehrer bricht die Realschule plus und damit die ganze Schulstrukturreform zusammen. Dies hat das Land gewusst, bevor es die Schulstrukturreform einführte“, so Handstein.

Ferner kritisierte VBE-Landeschef Bold auch die in der Urteilsbegründung genannten Aufstiegsmöglichkeiten, wonach Hauptschullehrern der „Aufstieg“ zum Realschullehramt ermöglicht werden soll. „Darin zeigt sich die ganze Absurdität der Situation der Hauptschullehrer.“ Frank Handstein erklärte hierzu, die Landesregierung lasse in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen, Hauptschullehrer wollten sich aus Bequemlichkeit nicht fortbilden. Dies sei nicht der Fall. Fortbildung bedeute in diesem Fall, sich für eine Tätigkeit zu qualifizieren, die man bereits seit Jahren erfolgreich und zur vollen Zufriedenheit des Landes ausübe. Handstein: „Das ist absurd. Zumal offenkundig für die ausgeübte Tätigkeit keine höheren Kompetenzen notwendig sind als sie Hauptschullehrer aus ihrer Ausbildung und jahrelanger Praxis ohnehin haben. Zudem bilden sich Lehrer ständig fort.“

Außerdem sei - so der VBE-Landeschef - nach der Aufstiegsprüfung die Bewerbung um eine entsprechende Planstelle nötig - entsprechende Planstellen seien jedoch nicht im erforderlichen Maß vorhanden und müssten erst durch das Parlament geschaffen werden. Zudem sei nur die Aufstiegsprüfung zu einem „alten“ Lehramt („Realschule“) möglich, das es nicht mehr gebe. Eine Aufstiegsprüfungsordnung für das relevante Lehramt („Realschule plus“) liege noch gar nicht vor, eine entsprechende Höherqualifizierung ist also vom Land noch gar nicht vorgesehen.

Kritik übte der VBE-Landesvorsitzende auch an den Passagen in der Urteilsbegründung zur Unterschiedlichkeit der Ausbildung von Haupt- und Realschullehrern, die aus Sicht des VBE in der Sache zum Teil unrichtig seien.

So seien die Studienzeiten von Haupt- und Realschullehrern nicht unterschiedlich, sondern mit jeweils sechs Semestern an einer Universität gleich lang. Unterschiede bestünden nur in wenigen inhaltlichen Studienanteilen, woraus sich allerdings aus Sicht des VBE keine Ungleichbehandlung bei der Einstufung der Lehrer ableiten lasse.

Darüber hinaus lässt das Gericht bei seiner Betrachtung der reformierten Lehrerausbildung außer Acht, dass alle Absolventen über einen Masterabschluss verfügen, also wissenschaftlich völlig gleichwertig qualifiziert seien.

„Aus unserer Sicht bleibt es ein soziales Unrecht, wenn an den gleichen Schulen bei gleichen Schülern in den gleichen Klassen gleiche Arbeit geleistet, diese aber unterschiedlich bezahlt wird. Dafür trägt die rheinland-pfälzische Landesregierung die Verantwortung. Diese absurde Situation muss beendet werden - schulpolitisch und juristisch.

Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen unterstützt der VBE das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz“, so VBE-Landesvorsitzender Gerhard Bold.

VBE_RP_PK_130513_Gleichstellung_Realschuleplus_Tischvorlage.pdf

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