Im zweiten Halbjahr 2010 bietet der VBE Rheinland-Pfalz eine Schulungsrunde für örtliche Personalräte an zum Thema
„Im Netzwerk der Personalvertretung“
Dabei geht es um das Zusammenspiel gesetzlicher Vorgaben, schulischer Funktionen und die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte.
Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bilden die schulorganisatorischen Veränderungen im Umfeld der rheinland-pfälzischen Schulstrukturreform und die damit verbundenen Fragen der Mitbestimmung. Darüber hinaus werden aktuelle schulpolitische Fragen behandelt.
Hier das thematische Angebot und das Programm:
Schulungen für örtliche Personalräte
2. Halbjahr 2010
Thema: Im Netzwerk der Personalvertretung
1. Schule machen – mit neuem Gesetz und alten (und neuen) Ordnungen
• Dienstordnung
• Konferenzordnung
2. Der örtliche Personalrat im Gefüge von Schulleitung, Gremien und Abstimmungen
• Die Aufgaben des Schulpersonalrates
• Wichtige Grundbegriffe bei der Beteiligung
• Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
3. Mitbestimmung und Mitwirkung bei der Personalgewinnung
• PES, Ganztagsschulen und Schwerpunktschulen
• Schulscharfe Einstellungen
4. Beteiligung bei schulorganisatorischen Veränderungen
• Auflösung und Zusammenlegen
• Errichten von Ganztagsschulen und Schwerpunktschulen
5. Aktuelle Fragen
Hier die
Termine
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Datum |
Ort |
Tagungsstätte |
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Montag 27.09.10 |
Kirchheimbolanden |
Parkhotel Schillerhain |
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Dienstag 28.09.10 |
Koblenz |
Fährhaus am Stausee |
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Mittwoch 29.09.10 |
Kaiserslautern |
Hotel zum Rathaus |
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Montag 04.10.10 |
Waldbreitbach |
Hotel zum Post |
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Dienstag 05.10.10 |
Koblenz |
Fährhaus am Stausee |
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Mittwoch 06.10.10 |
Wittlich |
Casino Restaurant |
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Montag 08.11.10 |
Neustadt |
Neustadter Brauhaus |
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Dienstag 09.11.10 |
Kusel |
Hotel Reweschnier |
Hinweise zur Anmeldung
Wir würden uns freuen, wenn Sie eines unserer Schulungsangebote wahrnehmen könnten.
Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich umgehend zu dem gewünschten Termin an (Antrag am Ende der Seite zum Download).
Tragen Sie in den Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme (s.u. zum Download) die Schulungsveranstaltung ein, an der Sie teilnehmen wollen und ergänzen Sie die weiteren erforderlichen Angaben.
Senden Sie den Antrag anschließend vollständig ausgefüllt an den VBE Rheinland-Pfalz (nicht an die ADD in Trier).
Ihre Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor Schulungstermin eingegangen sein.
Sie erhalten von uns per Email eine Anmeldebestätigung, sofern Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre Emailadresse gut lesbar angegeben haben.
Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 44 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung wird als „Tätigkeit des Personalrats“ gewertet. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.
Noch Fragen? – Wir antworten!
Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.
Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder Email möglich?
Nein, leider nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir einen Freiumschlag beigefügt, in den Sie den Antrag auf Freistellung gefaltet hineinlegen – und dann ab die Post zum VBE nach Mainz.
Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00, Freitag 9:00 bis 13:00) in der VBE Landesgeschäftsstelle unter 0 61 31 61 64 22. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per Email, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private Email-Adresse angegeben haben.
Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden.
