17.01.2018
Wer Streik an Schulen zulässt, gefährdet Bildung und Unterricht! / Beamtenstatus und Streikrecht sind nicht miteinander vereinbar
Zur mündlichen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in Sachen Streikrecht für Beamte äußerte sich heute der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE Gerhard Bold:
„Das Recht auf Bildung ist in unserem Grundgesetz als Schulpflicht in Artikel 7 verankert. Lehrerinnen und Lehrer üben als Beamtinnen und Beamte eine wesentliche Tätigkeit für die Einhaltung dieses Grundrechts aus. Das ist eine hoheitliche Aufgabe im besten Sinne unserer Verfassung.
Deshalb ist Lehrerinnen und Lehrern ein Streik untersagt. Das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Unterricht muss jederzeit gewährleistet werden können, unabhängig von tariflichen Auseinandersetzungen.
Wenn das Streikrecht für Beamte kommen sollte, kann Unterricht in der bisher gewohnten Form nicht mehr verlässlich stattfinden. Kinder wie Eltern stünden vor verschlossenen Türen!“
Gerhard Bold: „Der Beamtenstatus bedeutet aber nicht, dass Beamtinnen und Beamte von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden dürfen, wie dies mehrfach von Regierungen versucht wurde, auch in Rheinland-Pfalz. Dies ist auch der Hintergrund für das aktuelle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Gerade auch das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass klare Regeln für die Einkommensentwicklung von Beamtinnen und Beamten gelten müssen, die sie nicht gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt.
Insofern besteht auch deshalb kein Grund, ein Streikrecht für Beamte einzuführen - was im Übrigen dazu führen würde, dass das Parlament bestreikt würde. Denn die Gehälter der Beamten werden ganz demokratisch vom Landtag beschlossen.“
Hinweis: Der VBE hat ein Gutachten zum Streikrecht für Beamte in Auftrag gegeben, hier zum Download: https://kurzlink.de/Beamtenstatus