25.11.2019
Ein Hinweis des VBE Rheinland-Pfalz zu Überlastungsanzeigen
Überlastungsanzeigen sind ein bekanntes Mittel im öffentlichen Dienst, um gegenüber dem Dienstherrn deutlich zu machen, dass unter den derzeitigen Bedingungen, die übertragenen Aufgaben in ihrer vorgesehenen Form nicht mehr leistbar sind.
Nun wäre es in der aktuellen prekären Lage in vielen Schulen in Rheinland-Pfalz ein Leichtes, ein bereits standardisiertes Formular zur Anfertigung einer Überlastungsanzeige als Download anzubieten. Diese Dienstleistung wird der VBE in Rheinland-Pfalz nicht anbieten und warnt nachdrücklich davor! Überlastungsanzeigen sind und müssen immer individuell sein. Zudem benötigt es dafür auch gar keine standardisierte Form.
Da zur Zeit mehr und mehr dieser Anzeigen über den Dienstweg im Ministerium ankommen, steht zu befürchten, dass ein standardisiertes Anzeigeverfahren langfristig zu einem standardisierten „Antwortverfahren“ führen wird. Das kann nicht im Interesse aller Beteiligten sein.
Daher ermuntern wir Sie, im Falle der Überlastung eine entsprechende Anzeige auf Ihre schulische Situation bezogen anzufertigen und über den Dienstweg einzureichen. In Zeiten von steigendem Lehrkräftemangel und massivem Unterrichtsausfall muss dieses Instrument wirksam bleiben und darf nicht an Schärfe durch eine inflationäre standardisierte Verwendung verlieren.
Für eine Beratung stehen Ihnen unsere Stufenvertreter*innen jederzeit gerne zur Verfügung!