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VBE Rheinland-Pfalz

Besoldung an RS+ und IGS: Die Frist für die fällige Neuregelung läuft aus!

15.07.2015

Gerhard Bold: Kein Verfassungsbruch beim nächsten Landeshaushalt! - VBE fordert gänzlichen Verzicht auf vom Land geplante Prüfungen

„Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Land in seinem Urteil zur Besoldung der Lehrer an Realschulen plus auferlegt, bis zum Beginn des neuen Schuljahrs eine realistische Möglichkeit für eine angemessene Bezahlung der ehemaligen ca. 4.000 Hauptschullehrer in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Diese Frist läuft in wenigen Tagen aus.
  
Wenn das Land dieser gerichtlichen Auflage nicht nachkommt, kann Hauptschullehrern eine Gleichstellung mit Realschullehrern wegen mangelnder Befähigung nicht mehr verwehrt werden. Das hat das Gericht verfügt.

Der VBE, der in den vergangenen Wochen stets dialogbereit war, fordert die Landesregierung auf, die Vorgaben des Gerichts einzuhalten und nicht bis auf den letzten Drücker zu warten.
Darüber hinaus fordert der VBE, aufgrund der zu erwartenden großen Zahl möglicher Antragsteller auf ein förmliches Prüfungsverfahren überhaupt zu verzichten, weil es pädagogisch unsinnig ist und von den Behörden in zumutbarer Zeit nicht bewältigt werden kann. Die Lehrkräfte arbeiten seit Jahren ohne Fehl und Tadel, sie haben sich bewährt. Und darauf kam es dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht in seinem Urteil an.“

Mit dieser Stellungnahme äußerte sich der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, wenige Tage vor Ende des Schuljahres 2014/2015 zur auslaufenden Frist zur Vorlage einer neuen „Lehrkräftewechselprüfungsordnung“ durch die Landesregierung, die nach Vorgaben des BVerwG vom 11. Dezember 2014 eine gleiche Bezahlung für alle Lehrer an Realschulen plus ermöglichen muss. In gleicher Weise sind Lehrer an Integrierten Gesamtschulen betroffen. Der Rechtstreit, der über alle Instanzen führte, war vom VBE initiiert und unterstützt worden.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass Lehrkräfte auch für die Tätigkeit bezahlt werden müssen, die sie ausüben und dafür eine Neuregelung im Dienstrecht angemahnt“, so der VBE-Landeschef. „Dieses Alimentationsprinzip hat laut Gericht Verfassungsrang. Das bedeutet nichts anderes, als dass im nächsten Landeshaushalt keine Hauptschullehrerstellen an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen mehr ausgewiesen werden dürfen . Falls doch, ist der Haushalt nach Auffassung des VBE verfassungswidrig. Deshalb ist diese Frage der Besoldungsgerechtigkeit unter Lehrern mittlerweile eine Verfassungsfrage. Als solche muss sie auch behandelt werden.“

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