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VBE Rheinland-Pfalz

Gleiche Lehrerbezahlung: VBE unterstützt Revisionsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht

05.01.2014

VBE-Landeschef Gerhard Bold: „In diesem Jahr wollen wir die Gleichstellung der Lehrer endgültig durchsetzen" / VBE unterstützt Revisionsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht / Stufenplan als realistische politische Alternative?

„Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Berufungsklage der vom VBE unterstützten Hauptschullehrerin auf Gleichstellung mit ihren Realschulkollegen abgewiesen hat, wird der VBE die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unterstützen.

Im neuen Jahr wollen wir endlich mehr soziale Gerechtigkeit unter den Lehrern und damit die Gleichstellung der Haupt- und Realschullehrer an Realschulen plus durchsetzen. Und weil das politisch bisher nicht möglich war, müssen wir das rechtlich bis zur höchsten Instanz durchfechten. Die Revision wurde jetzt eingelegt.“

Der Landesvorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, erläuterte zu Jahresbeginn, warum der VBE Rheinland-Pfalz die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz im Klageverfahren einer Hauptschullehrerin auf Gleichstellung mit ihren Realschulkollegen an einer Realschule plus (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. November 2013, 2 A 10574/13. OVG, verkündet am 05. Dezember 2013) unterstützen wird. Das bisherige Verfahren war vom VBE Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Interessengemeinschaft der Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer (IGHL) unterstützt worden.

Gerhard Bold: „Für den VBE geht es nicht um einen Einzelfall. Vielmehr wird in Rheinland-Pfalz eine ganze Berufsgruppe von ca. 4.000 Lehrerinnen und Lehrern benachteiligt, indem die Landesregierung an den Realschulen plus - wie schon zuvor an den Integrierten Gesamtschulen und den früheren Regionalen Schulen - eine Zweiklassengesellschaft unter den Lehrkräften geschaffen hat. Haupt- und Realschullehrer leisten absolut gleiche Arbeit, werden aber völlig unterschiedlich bezahlt. Das Land versteckt sich dabei hinter einem antiquierten Dienstrecht, das so tut, als habe es nie eine Schulreform gegeben.“

Das Oberverwaltungsgericht habe - auch wenn es die Berufung verworfen habe - in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Ungleichbehandlung der Lehrer an Realschulen plus nicht auf Dauer akzeptabel sei und dass die Landesregierung nicht einfach zur Tagesordnung übergehen könne. Vielmehr gerate das Land erstmals in diesem Konflikt unter erheblichen Druck, indem es kurzfristig Fortbildungsangebote mit einer Wechselprüfung und entsprechende Planstellen schaffen müsse.

Allerdings sehe der VBE darin keine Lösung des Problems. „Eine Wechselprüfung macht nur Sinn“, so der VBE-Landesvorsitzende, „wenn damit eine Qualifizierung für eine andere Tätigkeit verbunden ist. Das ist hier gar nicht der Fall.“

Letztlich habe es - so VBE-Landeschef Gerhard Bold - die Landesregierung selbst in der Hand, die von ihr ansonsten vielfach beschworene soziale Gerechtigkeit auch unter den Lehrerinnen und Lehrern zu schaffen. Das dies Geld kosten werde, sei auch dem VBE klar. Gerhard Bold: „Das Land sollte den betroffenen Lehrern ein Signal geben. Dieses könnte der Vorschlag eines Stufenplanes zur Abschaffung der Zweiklassengesellschaft unter den Lehrkräften sein. Das wäre noch ein politische Option!“

 
 

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