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VBE Rheinland-Pfalz

VBE kämpft gegen Festschreibung der sozialen Ungleichheit unter Lehrern

27.01.2014

VBE-Landeschef Gerhard Bold: Landesregierung will soziale Ungleichheit unter Lehrern auf Dauer festschreiben / VBE unterstützt Revision der OVG-Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht

„In dem vom VBE unterstützten Rechtsstreit geht es letztlich um den erstmaligen Versuch des Landes, die soziale Ungleichheit unter den Lehrern an Realschulen plus, die eine absolut gleiche Tätigkeit ausüben, auf Dauer festzuschreiben. Und dies als rot-grüne Landesregierung!

Das OVG Rheinland-Pfalz hat zwar in zweiter Instanz die vom VBE unterstützte Klage abgewiesen, macht aber dem Land Auflagen, die es nach Auffassung des VBE gar nicht einhalten kann. Außerdem lässt das OVG die bestehende Situation nur für eine Übergangszeit zu; eine Übergangszeit hat die Landesregierung aber gar nicht vorgesehen.

Der VBE Rheinland-Pfalz unterstützt deshalb die ausdrücklich zugelassene Revision gegen das OVG-Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der VBE ist überzeugt, dort erneut ein deutliches Zeichen gegen die bestehende soziale Ungleichheit für mehr als 4.000 Lehrerinnen und Lehrern in Rheinland-Pfalz setzen zu können.“

Der Landesvorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, und der Sprecher der Interessengemeinschaft der Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer (IGHL), Frank Handstein, äußerten sich im Rahmen einer Pressekonferenz in Mainz zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz im Klageverfahren einer Hauptschullehrerin auf Gleichstellung mit ihren Realschulkollegen an einer Realschule plus (OVG-Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. November 2013; Aktenzeichen: 2 A 10574/13.OVG).

In Ihrer Analyse des Urteils begründeten sie die Fortsetzung des Verfahrens durch Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 51.13).

„Bemerkenswert erscheint uns der wiederholte Hinweis des OVG in seiner Urteilsbegründung, dass eine Trennung von Amt und Funktion der Lehrkräfte - die Ursache ihrer unterschiedlichen Besoldung für dieselbe Tätigkeit - nur übergangsweise akzeptabel ist. Es wird vom OVG also durchaus ein Missstand erkannt“, so VBE-Landeschef Gerhard Bold.

Das OVG unterstelle jedoch, dem durch eine Übergangszeit abhelfen zu können, indem das Land de jure und faktisch Möglichkeiten für einen Laufbahnwechsel schaffe. Gerhard Bold: „Dabei bleibt unbeachtet, dass der Landesgesetzgeber gerade keine Übergangsregelung für Lehrkräfte, die an der neuen Schulart Realschule plus unterrichten, geschaffen hat.Und dies, obwohl bisher allean den Realschulen plus eingesetzten Lehrkräfte - Hauptschullehrer und Realschullehrer - nicht über die Ausbildung verfügen, die für das Lehramt an Realschulen plus vorgesehen ist.“

IGHL-Sprecher Frank Handstein wies darauf hin, dass das Land fünf Jahre habe verstreichen lassen, bevor überhaupt damit begonnen worden sei, die rechtlichen - also nicht die tatsächlichen! - Voraussetzungen für einen Laufbahnwechsel zu schaffen. Frank Handstein: „Deutlicher kann nicht werden, dass das Land gar kein Interesse an einer Beseitigung der sozialen Ungleichheit unter den Lehrern hat.“

Außerdem sei das Land gar nicht in der Lage, entsprechende Ausbildungskapazitäten innerhalb des vom OVG geforderten überschaubaren Zeitraums („schnellstmöglich“) zu schaffen. „Mit mehr als 100 Wechselanwärtern pro Jahr - bei ca. 4.000 möglichen Aspiranten - ist das Landesprüfungsamt völlig überfordert!“

Das OVG habe auch nicht beachtet, dass das Land nicht die für eine Nachqualifizierung notwendigen Stellen geschaffen habe. Dazu Gerhard Bold: „Auch nach erfolgreicher Wechselprüfung haben ehemalige Hauptschullehrkräfte kaum Chancen auf Höhergruppierung.Alle jetzt neu für die Realschulen plus ausgebildeten Lehrkräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf A13. Sie werden deshalb die durch Pensionierung frei werdenden A13-Stellen absorbieren.

Demnach hat also die große Mehrheit der Betroffenen weder eine faktische Chance auf die Möglichkeit einer Wechselprüfung noch haben die wenigen Absolventen eine realistische Chance auf eine entsprechend besoldete Stelle.“

In der Entscheidung des OVG bleibe allerdings die absurde Situationunbeachtet, dass von den Betroffenen verlangt werde, sich einer - inhaltlich qualifizierenden - Wechselprüfung zu unterziehen, obwohl sie vor und nach einer Nachqualifizierung die absolut gleiche Tätigkeitausüben, und dies bisher zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten.

Diese und weitere ersichtliche Mängel im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz führen - so VBE-Landesvorsitzender Gerhard Bold - zwangsläufig zur Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Es geht nicht um einen Einzelfall. Es geht um die bewusst geplante dauerhafte Benachteiligung einer ganzen Berufsgruppe durch das Land Rheinland-Pfalz.“

Unbeachtet sei im bisherigen Verfahren noch die Situation der betroffenen tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer geblieben. Anders als Beamte werden Beschäftigte nach ihrer Tätigkeit bezahlt. Gerhard Bold: „Wir prüfen zurzeit, ab wir flankierend zu unserem Prozess vor den Verwaltungsgerichten ein weiteres Verfahren vor den Arbeitsgerichten anstrengen. Wir rechnen uns dabei hervorragende Chancen auf Erfolg aus.“

Für den VBE Rheinland-Pfalz bleibe dieser Rechtsstreit eine wichtige juristische Initiative, die politische Ausstrahlung haben müsse. Es bleibe dem Land Rheinland-Pfalz unbenommen, zwischenzeitlich auf Gesetzes- oder Verordnungsebene tätig zu werden, um die völlig unbefriedigende Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an den Realschulen plus zu beenden.

Hierzu wäre u.a. im Rahmen der noch laufenden Erstellung einer Wechselprüfungsordnung Gelegenheit. So ist z.B. ein Stufenplan denkbar, der in zeitlichen Etappen die Lehrkräfte in das Lehramt an Realschulen plus überführt. „Bisher blockt allerdings die Landesregierung jegliche Veränderung. Aus unserer Sicht bleibt die soziale Ungleichheit unter den Lehrkräften ein Unrecht, für das die rotgrüne Landesregierung die Verantwortung trägt.“


 
 

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