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VBE Rheinland-Pfalz

22.07.2014 - Inklusion: Verwirrspiel der Zuständigkeiten muss im Sinne der Schule geklärt werden

22.07.2014

VBE: Integrationshelfer leisten wichtigen Beitrag bei der Inklusion / Verwirrspiel der Zuständigkeiten muss im Sinne der Schule geklärt werden / Aufgaben der Integrationshelfer sind Aufgaben der Schule

„Im Streit um die Einführung der Inklusion im Rahmen der Neufassung des Schulgesetzes geht es im Wesentlichen um die Finanzierung. Dabei stehen die Kosten für die Integrationshelfer im Mittelpunkt der Kontroverse, die zurzeit auf 20 Mio. EURO beziffert werden. Sie müssen nicht vom Land aufgebracht werden, das für die Schulpolitik und damit auch für die Inklusion verantwortlich ist, sondern von den Kommunen.

Diese unterschiedliche Finanzierung führt schon heute - am Anfang der Inklusion - zu erheblichen Konflikten im Schulalltag, die ihre Ursache weniger in der mangelnden Finanzierung als vielmehr in den verschiedenen Zuständigkeiten haben.

Der VBE Rheinland-Pfalz spricht sich dafür aus, jetzt dieses Verwirrspiel noch rechtzeitig aufzulösen. Das pädagogische Feld der Integrationshilfe muss auch in die pädagogische Zuständigkeit der Schulen übertragen werden. Damit erhielte die Inklusion mehr Einheitlichkeit und wäre ein Stück professioneller - und damit auch erfolgreicher.“

Der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, äußerte sich heute zum andauernden Streit um die Finanzierung der Inklusion im Rahmen einer Neufassung des Schulgesetzes. Die Schulgesetznovelle soll nach dem Willen der Landesregierung in der nächsten Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz (ab morgen) verabschiedet werden. - In diesem Streit geht es im Wesentlichen um die Kosten für die Integrationshelfer, die nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches von den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe zu zahlen sind. Die Integrationshelfer übernehmen wichtige pädagogisch unterstützende Funktionen im Rahmen der Inklusion, für die allerdings das Land die Verantwortung trägt.

VBE-Landeschef Gerhard Bold: „Aus Sicht des VBE Rheinland-Pfalz ist die Position der Schulträger, die auf einen höheren Kostenanteil des Landes drängen, gut nachvollziehbar.“ Immerhin würden die Kosten einer pädagogischen Reform der Schulen abgewälzt auf Kostenträger, die auf das schulpolitische Geschehen gar keinen Einfluss nehmen könnten. Im Schulalltag aber erweise sich die Frage der Zuständigkeiten über die unterschiedlichen pädagogischen Tätigkeiten als weitaus problematischer.

„Deshalb plädiert der VBE Rheinland-Pfalz dafür“, so Gerhard Bold, „jetzt im Schulgesetz festzulegen, auch die unterstützenden Aufgaben der Integrationshelfer in den pädagogischen Auftrag der Schule zu übernehmen. Nur in der Schule können alle Fäden der Inklusion zusammenlaufen, nur die Schule hat alle Informationen und Konzepte für den inklusiven Unterricht der Zukunft.“

 
 

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