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VBE Rheinland-Pfalz

Wird die Inklusion zum Tauschhandel?

26.02.2016

Der Aufbau der Förder- und Beratungszentren darf nicht zu Lasten der bestehenden integrierten Förderung an den Schulen gehen / VBE fordert soliden Ausbau der Inklusion

„Der Aufbau der Förder- und Beratungszentren im Rahmen der schulgesetzlich verankerten Inklusion darf in Rheinland-Pfalz nicht zu Lasten der bestehenden und bewährten integrierten Förderung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher an den Schulen gehen.

Genau aber das passiert zurzeit, indem die bisherigen Personalressourcen der Schulen zur Förderung beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler abgezogen werden, um damit quasi als Gegenfinanzierung die Förder- und Beratungszentren auszustatten.

So wird die Inklusion in Rheinland-Pfalz zu einem Tauschhandel nach dem Muster eines Null-Summen-Spiels.“

Der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, nahm heute in Mainz zur Umsetzung der Inklusion an den rheinland-pfälzischen Schulen Stellung und verwies auf akute Personalengpässe bei der bestehenden Förderung.

Der VBE-Landeschef: „Während die Landesregierung die Fortschritte ihres Inklusionskonzeptes lobt, werden im Hintergrund die notwendigen Mittel einfach verschoben, vor allem zu Lasten der Grundschulen. So kann die Inklusion nicht gelingen, und die Schulen geraten in zusätzliche Personalnöte. Dieser pädagogische Raubbau geht zu Lasten der Schwächsten in unserem Schulsystem.“

Gerhard Bold verwies auch auf die Ergebnisse der letzten landesweiten VBE-Umfrage an den Grundschulen vom Dezember 2015, die bereits die Versorgungsengpässe offen gelegt hat. So bemängeln die Grundschulen mehrheitlich, dass die integrierte Förderung nicht in dem vorgesehenen Umfang stattfindet. Das Problem für die Grundschulen ist der Abbau der integrierten Förderung nach § 28 der Grundschulordnung, die die Förderung beeinträchtigter Kinder durch Förderschullehrkräfte an Grundschulen sicher stellt.

Im Zuge des Aufbaus der Förder- und Beratungszentren soll es zu Kompetenzverlagerungen auf diese Zentren kommen. Faktisch findet aber eine Gegenfinanzierung statt, indem durch den Abbau der integrierten Förderung der Aufbau der Förder- und Beratungszentren ermöglicht wird. Dies schmälert die inklusiven Möglichkeiten der Grundschulen erheblich.

VBE-Landesvorsitzender Gerhard Bold: „Das bedeutet, dass die erforderlichen materiellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, ansonsten wird die Inklusion zur Farce. Sie geht zu Lasten derer, für die sie konzipiert wurde.“

 
 

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