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VBE Rheinland-Pfalz

Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

12.06.2018

Gerhard Bold: „Lehrerinnen und Lehrer hatten und haben hoheitliche Aufgaben.“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Dienstag, 12. Juni 2018, das Urteil (2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15) in Sachen Streikrecht für Beamte gefällt. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündete, dass Beamtinnen und Beamten kein Streikrecht zusteht. Damit folgt er der Linie des VBE Rheinland-Pfalz, dass ein Streikrecht nicht mit hoheitlichen Aufgaben vereinbar ist. „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, so Andreas Voßkuhle.

Zur Urteil äußerte sich heute der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE Gerhard Bold:
„Das Recht auf Bildung ist in unserem Grundgesetz als Schulpflicht in Artikel 7 verankert. Lehrerinnen und Lehrer üben als Beamtinnen und Beamte eine wesentliche Tätigkeit für die Einhaltung dieses Grundrechts aus. Das ist eine hoheitliche Aufgabe im besten Sinne unserer Verfassung.

Deshalb ist Lehrerinnen und Lehrern ein Streik untersagt. Das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Unterricht muss jederzeit gewährleistet werden können, unabhängig von tariflichen Auseinandersetzungen.

Nach diesem Urteil kann Unterricht auch weiterhin in der bisher gewohnten Form verlässlich stattfinden. Kinder wie Eltern können sicher sein, dass die Lehrkraft grundsätzlich zum Unterricht erscheint.“

Auslöser für die Klage war die Benachteiligung von verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in der Einkommensentwicklung. Gerhard Bold stellt klar: „Der Beamtenstatus bedeutet aber nicht, dass Beamtinnen und Beamte von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden dürfen, wie dies mehrfach von Regierungen versucht wurde, auch in Rheinland-Pfalz. Inzwischen hat der Ministerrat ein doppeltes Besoldungsplus für die Jahre 2019/2020 beschlossen. Ein erster, richtiger Schritt, damit Beamtinnen und Beamten nicht weiterhin in andere Länder abwandern, die besser bezahlen. Endlich gibt Rheinland-Pfalz die rote Laterne aus der Hand!“

Hinweis: Der VBE hat ein Gutachten zum Streikverbot für Beamte in Auftrag gegeben, hier zum Download https://kurzlink.de/Beamtenstatus

 
 

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