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VBE Rheinland-Pfalz

Inklusion: Die Schwächsten sind die Verlierer der Schulpolitik!

22.01.2018

Fehlende Doppelbesetzung an Schwerpunktschulen / VBE fordert Beseitigung des landesweiten Notstandes an Förderschulen

„Die Landesregierung rechnet sich seit Jahren die Zahlen in ihren Statistiken schön. Dass die aktuelle Unterrichtsversorgung an Förderschulen bei 95,1 % liegen soll, ist völlige Utopie. Den Schulen steht landesweit das Wasser bis zum Halse, einzelne Schulen müssen bis zu 25 % des Unterrichts ausfallen lassen, weil keine Förderschullehrerinnen und –lehrer zur Verfügung stehen. Jahrelang wurde nichts an der Situation geändert, in der Bildung gespart und vorzugsweise Vertretungsstellen statt attraktive Planstellen geschaffen. Dieser Sparkurs rächt sich an den Schwächsten – nämlich an den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schwerpunktschulen, die mit der Inklusion dieser Kinder beauftragt sind, scheinen zwar objektiv gut versorgt zu sein – immerhin werden hier Förderschullehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte abgeordnet – die Realität sieht aber auch hier düster aus. Es reicht nicht aus, die Inklusion nur mit wenigen Stunden pro Woche zu begleiten, hier muss der Unterricht am ganzen Vormittag von den Regelschullehrkräften gemeinsam mit den Förderkräften in Doppelbesetzung erfolgen. Eine Auflösung dieser Doppelbesetzung für Vertretungsunterricht ist ohnehin inakzeptabel!

Der VBE Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, ihr ,Sorgenkind‘ Förderschule nicht nur mit Bauchschmerzen zu beobachten, sondern endlich zu handeln und den Beruf der Förderschullehrerinnen und –lehrer nicht nur wertzuschätzen, sondern auch attraktiver zu machen. Das beginnt an den Universitäten, setzt sich an den Studienseminaren fort und endet schließlich in den Schulen. An all diesen Stellen muss gehandelt werden: Studierendenzahlen müssen ansteigen, damit mehr Lehramtsanwärterinnen und –anwärter ausgebildet werden können, nicht zuletzt um die kommenden Pensionierungen kompensieren zu können. Allein an Förderschulen fehlt es an 200 voll ausgebildeten Förderschullehrkräften. Um die Förderung an Schwerpunktschulen zu gewährleisten – und zwar in einem zufriedenstellendem Maße – werden weitere 100 Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer benötigt.“

Der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, äußerte sich heute (22. Januar 2018) in Mainz im Rahmen einer Presskonferenz zu dem dramatischen Förderschullehrkräftemangel, nachdem Bildungsministerin Stefanie Hubig im Dezember 2017 die aktuelle Schulstatistik vorstellte.

Gerhard Bold: „Zu lange hat die Landesregierung die tatsächlichen Bedürfnisse von Förder- und Schwerpunktschulen ignoriert. Dass die Quantität abgenommen, aber die Qualität zugenommen habe, lässt sich schwer bestätigen. Die Tatsache, dass mehr ,Anders Qualifizierte‘ eingestellt werden als ausgebildete Fachkräfte, spricht dagegen – genauso wie unsere Erfahrungen an den Schulen.“

Der stellvertretende Landesvorsitzende Alexander Stepp, Leiter einer Förderschule und VBE-Experte für Inklusion, machte deutlich, dass es vor allem auf die Qualifizierung der Lehrkräfte ankommt: „Egal ob Förderschullehrerin, pädagogische Fachkraft oder Anders Qualifizierte – wer Kinder mit Förderbedarf unterrichtet, muss adäquat auf die Anforderungen des inklusiven Unterrichts vorbereitet werden. Das setzt eine Neugestaltung der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften an Regelschulen voraus!

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland seit 2009 in Kraft. Neun Jahre später haben wir eine der niedrigsten Inklusionsquoten der Bundespolitik – die Landesregierung ist hier gefragt, ein überzeugendes und aktuelles Konzept vorzulegen.“

Der bildungspolitische Sprecher des Landesvorstandes Lars Lamowski ist Schulleiter einer Schwerpunktschule im Norden des Landes: „Leider trifft die miserable Personalsituation im Grundschul- und Förderschulbereich in manchen Regionen aufeinander. Hier fehlt dann das voll ausgebildete Personal und das wenige, was noch vorhanden ist, muss den Regelunterricht an den Grundschulen abdecken. Die Förderschulkinder stehen dann ganz alleine da – ohne jegliche Förderung und Unterstützung. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar!“

Die VBE-Vertreter fassten ihre Positionen wie folgt zusammen:

  1. Die Anzahl an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss in Klassen an Schwerpunktschulen auf maximal zwei begrenzt werden. Zudem müssen diese Kinder doppelt gezählt werden und die Klassen verkleinert werden.
  2. Die Doppelbesetzung an Schwerpunktschulen aus Regelschullehrkräften und Förderschullehrkräften bzw. Pädagogischen Fachkräften muss für den gesamten Vormittag gewährleistet werden. Die Betreuung und Förderung der Kinder muss jederzeit garantiert werden können.
  3. In der Ausbildung aller Lehramtsstudiengänge müssen förderpädagogische Inhalte zum Pflichtbestandteil gemacht werden. Die Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten sind mit Inklusion oder anderen Förderbedarfen betraut, daher müssen sie über entsprechende Kompetenzen verfügen.
  4. Das Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich bedarf dringend einer Überarbeitung und Aktualisierung. Hier müssen die Entwicklungen seit 2013 beachtet werden und konkrete Rahmenbedingungen für die Schulen geschaffen werden.
  5. An Kompetenzzentren müssen zusätzliche Sonderpädagogen, Sozialarbeiter und psychologisches Fachpersonal für die Information und Beratung von Lehrkräften und Eltern zur Verfügung stehen.

Tischvorlage zur Pressekonferenz zum Download

Glossar mit Begriffserklärungen zum Download

 
 

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