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VBE Rheinland-Pfalz

Grundschule: Kostengründe allein dürfen für Schulschließungen nicht gelten

22.03.2017

Leitlinien müssen Spielräume für den Erhalt kleiner Grundschulen schaffen

„Der VBE Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, mit den heute vorgelegten Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob eine kleine Schule bestehen bleiben kann. Das geltende Schulrecht lässt dafür ausreichenden Spielraum. Gerade kleine Schulen bieten eine Vielzahl pädagogischer Möglichkeiten, die eine produktive Lernumgebung schaffen. Das sollte die Landesregierung berücksichtigen, statt die pädagogischen Rahmenbedingungen schlecht zu reden.

Der VBE warnt vor einem Sparkurs zu Lasten der regionalen Bildungsversorgung der weniger dicht besiedelten Gebiete unseres Landes. Wenn Chancengleichheit in der Bildung überall im Land gelten soll, dann darf eine gute Bildungsversorgung, die örtliche Gegebenheiten berücksichtigt, nicht dem Rotstift zum Opfer fallen. Es darf für Familien nicht zum Nachteil werden, auf dem Lande zu leben.“

Der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, äußerte sich in Mainz zur heutigen Veröffentlichung der Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot.

Diese Leitlinien waren im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Personaleinsparungen im Bereich der Schulen um 310 Stellen im September 2016 angekündigt und einem Anhörungsverfahren unterzogen worden. Der VBE hatte sich bereits im Januar im Rahmen einer Pressekonferenz für den Erhalt pädagogisch sinnvoller kleiner Schulen ausgesprochen.

Zusammengefasst bedeutet das:
• Die Schließung kleiner Schulen aus Gründen der Haushaltskonsolidierung benachteiligt die regionale Infrastruktur und wird vom VBE abgelehnt. Der Bestand kleiner Schulen ist immer ein Sonderfall, für den besondere Bedingungen gelten müssen.
• Die Schließung von Schulen hat auf ihr soziokulturelles Umfeld erhebliche Auswirkungen, unabhängig von der Schulgröße. Die Schließung kleiner Schulen wirkt sich besonders krass aus, weil diese kaum über Alternativen verfügen - sonst gäbe es sie nicht mehr.
• Eine eindeutige numerische Größe für die Schließung von Grundschulen gibt es nicht und wird vom geltenden Schulgesetz auch nicht gefordert.
• Auch für kleine Schulen gelten pädagogische Standards, die Chancengleichheit, individuelle Förderung und ein differenziertes Bildungsangebot sichern. Ab einer Größe mit zwei kombinierten Klassen können diese Standards gut eingehalten werden.

 
 

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