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VBE Rheinland-Pfalz

Demokratie in der Bildungspolitik: Schulgesetz-Novellierung stärkt Rechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern

29.04.2020

VBE möchte demokratisches Miteinander mit dem Ministerium für Bildung stärken

Am 29. April 2020 erfolgt im Landtag Rheinland-Pfalz die Erste Beratung zum Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, der Schulwahlordnung und von Schulordnungen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechte von Schülerinnen und Schülern gestärkt werden – was auch der Festlegung in der Koalitionsvereinbarung entspricht. Federführend ist dabei das Ministerium für Bildung, das sich auf die Fahne schreibt, Schule gelingt nur gemeinsam.

Der Landesvorsitzende des VBE Rheinland-Pfalz gibt dabei zu bedenken: „Wir unterstützen die Änderung des Schulgesetzes hinsichtlich einer Stärkung der Rechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern. Im gemeinsamen Austausch mit der Landesschüler*innenvertretung und den Personalräten haben wir bereits im September eine Stellungnahme verfasst, an welchen Stellen wir mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sind bzw. weitere Anpassungen wünschen. Wir setzen dabei ständig auf den Dialog mit anderen, um zu einem gemeinsamen, demokratischen Ergebnis zu kommen.

Eben dieses Miteinander und den demokratischen Austausch vermissen wir aber ausgerechnet beim Ministerium für Bildung: Zuletzt sorgte der Hygieneplan für großen Unmut. Abgesehen davon, dass er zunächst den Weg in die Medien fand, bevor er mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden war, kritisieren wir den Umgang des Ministeriums mit den Personalräten. Entgegen der Angabe von Ministerin Stefanie Hubig, wurden die Personalräte nämlich erst nach dem Bildungsausschuss am 20. April über den Hygieneplan in Kenntnis gesetzt. Sich mit falschen Tatsachen zu brüsten und andere Beteiligte in diesem Verfahren ins Hintertreffen gelangen zu lassen, ist wenig demokratisch.

Unser Verständnis von Demokratie sieht anders aus – nämlich so, dass Personalräte und Verbände im Vorfeld in Entscheidungsprozesse einbezogen oder zumindest zum gegebenen Zeitpunkt informiert werden. Mal eben nebenbei und zu spät über Entscheidungen in Kenntnis gesetzt zu werden, gehört sicherlich nicht dazu.
Wir appellieren beim zukünftigen Miteinander an das Demokratieverständnis und auch an die Sorgfalt, der ein jeder Dienstherr verpflichtet ist. Wenn wir gemeinsam das Schulgesetz justieren, dann müssen wir auch gemeinsam in anderen Bereichen zusammenarbeiten. Wer sich ,Demokratie macht Schule‘ auf die Fahnen schreibt, muss auch entsprechend handeln!“

 
 

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