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VBE Rheinland-Pfalz

Schulbetrieb nach den Sommerferien: Kernforderungen des VBE für die Rückkehr zum Schulalltag

22.06.2020

Gerhard Bold: „Das neue Schuljahr kann nicht ohne sorgsame Vorbereitung starten – wir fordern ein durchdachtes Konzept des Bildungsministeriums, das alle denkbaren Szenarien abdeckt.“

Nachdem das Infektionsgeschehen mit dem Corona-Virus zuletzt deutlich abgeschwächt werden konnte, wurden die Schulen wieder schrittweise geöffnet. In immer mehr Bundesländern wird nun die Rückkehr zum regulären Schulbetrieb angestrebt. Dafür werden momentan Konzepte erarbeitet. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) arbeitet bundesweit zusammen und hat fünf Kernforderungen formuliert, die bei der Planung des neuen Schuljahres 2020/21 zu berücksichtigen sind. Unabdingbar bei der Erstellung der Konzepte ist die Zusammenarbeit der Ministerien mit den Praktikern – der VBE Rheinland-Pfalz steht dem Bildungsministerium mit seiner Expertise gerne beratend zur Seite!

1) Transparente Pläne für unterschiedliche Szenarien
Da nicht abzusehen ist, wie sich das Infektionsgeschehen weiter entwickeln wird, aber es gemeinsames Ziel aller Beteiligten sein muss, auf alle eintretenden Situationen möglichst umfassend vorbereitet zu sein, braucht es durch die Politik Planungen für unterschiedliche Szenarien.
Diese müssen transparent und öffentlich kommuniziert werden, sodass bei jedem eintretenden Szenario allen klar ist, was zu tun ist und wer für wen Ansprechperson ist.

Essenziell ist zudem, dass die Schulleitungen konkrete Rahmenanforderungen erhalten, an denen sie sich orientieren, innerhalb derer sie aber entsprechend der Situation vor Ort frei agieren können. Die Eigenverantwortung muss unterstützt werden, aber darf kein Mittel zum Abschieben von Verantwortung sein. Die Haftung für alle Lockerungsmaßnahmen trägt das Ministerium.

2) Ressourcenorientierung statt Theorie – keine falschen Erwartungen wecken
Die Planungen müssen sich an den zur Verfügung stehenden Ressourcen orientieren. Dabei ist insbesondere auf Vorhaben zu verzichten, die weder personell noch durch die entsprechende Ausstattung in den Schulen unterlegt sind. Dazu gehört auch das Eingeständnis, dass mittelfristig flächendeckend kein regulärer Schulbetrieb gewährleistet werden kann – und von der Politik auch nicht versprochen werden darf.

Das Deputat der Kolleginnen und Kollegen aus Risikogruppen sowie anfallende Zusatzaufgaben dürfen nicht auf die Lehrkräfte im Präsenzunterricht abgewälzt werden. Auch dürfen Klassenleitungen nicht nur an den Kolleginnen und Kolleginnen hängen bleiben, die in den Schulen präsent sind.

3) Mehr Zeit und Wertschätzung für neue Kompetenzen statt starrer Curricula

Der aktuellen Situation angemessen braucht es Zeit: für die Aufarbeitung, für die Wiedereinführung von Strukturen, für das Einüben des Umgangs mit digitalen Endgeräten. Das alles muss Vorrang haben vor dem Abarbeiten starrer curricularer Anforderungen. Dafür braucht es entsprechende Vorgaben.
Zudem ist wertzuschätzen, dass Schülerinnen und Schüler in der Krise Kompetenzen, wie zum Beispiel Eigenständigkeit und Resilienz, weiterentwickelt oder neu erworben haben.

4) Arbeits- und Gesundheitsschutz im Fokus – Einbeziehung von Schulgesundheitsfachkräften
Es ist intensiv zwischen einem möglichst normalen Schulbetrieb und dem bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle an Schule Beteiligten abzuwägen. Jede Aufhebung von Schutzmaßnahmen an Schulen muss wohlüberlegt sein und gut begründet sowie ausführlich kommuniziert werden. Bei jeder Lockerung ist von der Politik zu erläutern, welche alternativen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Neben der Frage nach den Ressourcen für die wirksame Einhaltung von Hygieneregeln, wie Desinfektionsmitteln oder Reinigungskräften, muss auch eine psychologische Betreuung der Lehrenden und Lernenden gewährleistet werden. Dies gelingt am besten in multiprofessionellen Teams.

Es braucht klare und nachvollziehbare Regelungen, wie sich Lehrkräfte, die Risikogruppen angehören, von der Pflicht, vor Ort zu unterrichten, entbinden lassen können. Dies ist keine Entscheidung, die der Schulleitung aufgebürdet werden darf.

Auch für Schülerinnen und Schüler, die Risikogruppen angehören, braucht es klare Regelungen für die Befreiung vom Präsenzunterricht und Konzepte für die Unterstützung im Homelearning.

5) Lernrückstände ausgleichen – Bildungsgerechtigkeit fördern
Durch die unterschiedliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zu Hause und ihre unterschiedlichen kognitiven Voraussetzungen ist es insbesondere in der Zeit der Schulschließungen zu teilweise gravierenden Lernunterschieden gekommen, die nun stärkenorientiert auszugleichen sind. In Anbetracht der herausfordernden Situation durch die steigende Heterogenität in den Lerngruppen brauchen wir zur Umsetzung der individuellen Förderung mehr Personal, zum Beispiel durch den bedarfsgerechten Einsatz multiprofessioneller Teams.

Die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die Begleitung durch eine Pädagogische Fachkraft sind für diese Kinder und Jugendlichen prioritär sicherzustellen.

Der VBE Rheinland-Pfalz fordert mit Nachdruck die Einhaltung dieser fünf Kernpunkte sowie die zeitnahe Kommunikation der Konzepte, die bestenfalls noch vor den Sommerferien vorliegen sollten, damit sich die Kolleginnen und Kollegen sowie alle Eltern, Schülerinnen und Schüler entsprechend auf das kommende Schuljahr vorbereiten können.

 
 

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