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VBE Rheinland-Pfalz

Verlängerter Lockdown: Länder dürfen Beschlüsse nicht weichspülen – Infektionsgeschehen als Maßgabe bindend!

20.01.2021

VBE Rheinland-Pfalz fordert konsequente Einhaltung der Beschlüsse auf Bundesebene

Nach dem gestrigen Beschluss der gemeinsamen Konferenz zwischen Kanzlerin und Ministerpräsident/-innenkonferenz bleibt abzuwarten, welche Anpassungen die Länder erneut an den verschärften und verlängerten Lockdown-Vorgaben nehmen werden. Zu vermuten ist der Entschluss – ähnlich wie in Baden-Württemberg – einer schrittweisen Öffnung der Schulen ab dem 1. Februar 2021.

Gerhard Bold, Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, äußerte sich mahnend vor der anstehenden Pressekonferenz der Ministerpräsidentin und der Bildungsministerin am Mittag: „Viele Stunden lang saßen die Kanzlerin und die Ministerpräsident/-innen der Länder gestern erneut zusammen. Erneut wurden Beschlüsse gefasst, die unser Leben für die kommenden Wochen weiterhin einschränken werden. Nun ist es an den Ländern, die Verordnungen zu erlassen. Allerdings dürfen sie dabei nicht wieder ihr eigenes Süppchen kochen und Beschlüsse der Bundesebene aufweichen. Gerade bei Schulen und Kitas – der größte Streitpunkt in der Debatte – war die Ansage der Kanzlerin klar: Sie bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Daran sollten sich auch die Länder halten, vor allem wenn man die Verbreitung der hoch ansteckenderen Virus-Mutationen verhindern will.

Schwammige Aussagen wie „wenn es das Infektionsgeschehen zulässt“ sind keine Grundlage für Schulöffnungen, die auf Biegen und Brechen herbeigeführt werden sollen. Es braucht klare Werte, ab denen die Schulen in die bereits vorbereiteten Szenarien übergehen können. Die Lehrerinnen und Lehrer sind vorbereitet und brauchen transparente und verbindliche Vorgaben, nach denen sie handeln können. Die ständige Ungewissheit, wie es weitergehen soll und die mangelhafte Informationspolitik zermürben die Schulgemeinschaft.

Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch, die Impfungen verzögern sich – eine Rückkehr zum Präsenzunterricht wäre in dieser aktuellen Situation grob fahrlässig. Unser Appell an Frau Dreyer und Frau Hubig lautet daher ganz klar: Halten Sie sich an die Vorgaben der Kanzlerin! Scheren Sie nicht wieder aus, um Ihre Versäumnisse bei der Digitalisierung zu verschleiern!“

 
 

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