Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.Mehr InformationenVerstanden
VBE Rheinland-Pfalz

Masern-Impfplicht in Kitas und Schulen: Ab 1. März für Kinder, Lehrkräfte und Beschäftigte verbindlich

27.02.2020

Gerhard Bold: „Schutz vor hochansteckenden Krankheiten? Ja! – Mehrbelastung für Schulleitungen? Dazu ein klares Nein!“

Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masernimpfplicht. Das im vergangenen November beschlossene Masernschutzgesetz verpflichtet betreute Kinder und auch das Personal in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu einer Impfung gegen die Virusinfektion. In Rheinland-Pfalz überprüfen im Allgemeinen die Ärzte den Impfstatus – in Rheinland-Pfalz wird es künftig Aufgabe der Schulleitungen sein, diesen bei der Einschulung zu kontrollieren.

Gerhard Bold, Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, warnt vor einer Mehrbelastung: „Wir begrüßen die Intention, die hinter der Impfplicht steckt: Nämlich die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Virusinfektion zu verhindern, die schwere Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Nur kann es nicht Aufgabe der Schulleitungen sein, die ab März geltende Impfpflicht zu überprüfen. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind bereits jetzt mit allerhand Zusatzaufgaben betraut.

Unsere forsa-Umfragen der letzten Jahre zu Berufszufriedenheit von Schulleitungen haben gezeigt: 90% der befragten Schulleitungen in Rheinland-Pfalz sehen das stetig wachsende Aufgabenspektrum als größten Belastungsfaktor ihrer Arbeit – 84% empfinden außerdem die steigenden Verwaltungsaufgaben als problematisch. Und eben darunter falle auch die Überprüfung des Impfstatus der Kinder. Wir appellieren hier an die Politik: Der Nachweis über die Masernimpfung darf nicht der Leitung einer Einrichtung, sondern soll dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Institution vorgelegt werden – darüber darf nach dem Bundesgesetz die oberste Landesgesundheitsbehörde entscheiden.

Wenn ab Sonntag das Gesetz in Kraft tritt, sind die Schulleitungen noch längst nicht auf diese Aufgabe vorbereitet – geschweige denn auf den Kontakt mit den Impfgegnern auf Elternseite. Dennoch ist ein Ausschluss nicht geimpfter Kinder nicht möglich, denn es gilt auch für sie die Schulpflicht.“

Neben einer klaren Aufgabenzuweisung fordert der VBE bundesweit den bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften.

 
 

VBE vernetzt

Recht für Lehrer
 
 
Förderpreis Lesen
 
 
ilf
r+v
 
 
 

Verband Bildung und Erziehung VBE
Landesverband Rheinland-Pfalz

VBE-Landesgeschäftsstelle:
D-55118 Mainz,
Adam-Karrillon-Straße 62

Postfach 4207, D-55032 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 61 64 22
Telefax: 0 61 31 / 61 64 25
eMail: Info@VBE-RP.de