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VBE Rheinland-Pfalz

Bundesnotbremse: Wer Unterricht stattfinden lassen will, muss für Gesundheitsschutz sorgen

20.04.2021

VBE Rheinland-Pfalz: Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes greift zu kurz!

Gerhard Bold: „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso im Bildungsbereich ein anderer Maßstab angelegt werden soll, als an den Rest der Gesellschaft. Der Plan, Schulen bis zu einer Inzidenz von 165 offen zu halten, entbehrt jeglicher wissenschaftlich nachvollziehbaren Begründung.“

Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine bundesweite Notbremse ab einem Inzidenzwert von 100 vor, Schulen sollen jedoch erst ab einem Wert von 165 den Präsenzunterricht einstellen und schließen.

Die Regelungen im Infektionsschutzgesetz lassen laut Gerhard Bold, dem Landesvorsitzenden des VBE Rheinland-Pfalz, jedoch zu wünschen übrig: „Die Notbremse des Bundes greift viel zu spät. Ein Inzidenzwert von 165 für Schulen ist viel zu hoch gegriffen. Das zeigen auch die Statistiken der ADD, aus denen klar hervorgeht, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler und immer mehr Lehrkräfte mit dem Corona-Virus infiziert sind: Derzeit sind 1487 Schülerinnen und Schüler infiziert – das sind 544 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Von den Lehrkräften sind aktuell 97 Kolleginnen und Kollegen betroffen, auch hier zeigt sich ein klarer Anstieg zu letzter Woche.

Diese Daten und sehr anschauliche Grafiken auf der Website der ADD zeigen den starken Anstieg von Infektionen in den Schulen – die Politik muss nun handeln! Wir fordern daher weiterhin:

• Ein Impfangebot für alle Beschäftigten an allen Schulformen!
• Eine Testpflicht für die Schulen und eine Durchführung der Tests durch medizinisches Fachpersonal!
• Raumluftfilter für alle Klassenräume!

Nur mit diesen Sicherheitsmaßnahmen können die Lehrerinnen und Lehrer ihren Bildungsauftrag erfüllen und die Schülerinnen und Schüler an Bildung teilhaben, ohne dass die Gesundheit der Schulgemeinschaft aufs Spiel gesetzt wird.“

 
 

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