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VBE Rheinland-Pfalz

VBE-Basisschulung für neu gewählte Örtliche Personalräte

Mit unserer digitalen Basisschulung für neu gewählte Örtliche Personalräte erhalten Sie einen Überblick über die Basics der Personalratsarbeit. Hierzu gehören die Themen Geschäftsführung des Personalrats, Grundlagen zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung sowie Informationen zur Freistellung des Personalrates.

Ort
Digital, per Zoom

Veranstalter
VBE Rheinland-Pfalz

Termine
Mi, 23.06.2021, 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do, 24.06.2021, 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi, 30.06.2021, 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr, 02.07.2021, 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Personalratswahlen 2021 haben zu einer Neuwahl der Örtlichen Personalräte (ÖPR) an den Schulen des Landes geführt. Der VBE Rheinland-Pfalz beglückwünscht Sie zu dem Vertrauensbeweis, den Sie durch Ihre Wahl zur Personalrätin oder zum Personalrat Ihrer Schule von Ihrem Kollegium erhalten haben. Wir danken Ihnen aber auch besonders für Ihr Engagement, sich dieser Aufgabe zu stellen. Keine Selbstverständlichkeit, angesichts der Überlastung von Lehrkräften, aber gerade darum umso wichtiger!

Gerne möchten wir Sie durch Schulungsangebote für Örtliche Personalräte in Ihrer neuen Funktion unterstützen.

Den Auftakt bildet eine Basisveranstaltung für neu gewählte Örtliche Personalräte. Wir informieren Sie in einer Nachmittagsveranstaltung zunächst im Überblick über Basics der Personalratsarbeit. Hierzu gehören die Themen Geschäftsführung des Personalrats, Grundlagen zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung und Informationen zur Freistellung des Personalrats.

Im Herbst beginnen wieder unsere informativen ganztägigen Schulungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG), die jeweils halbjährlich angeboten werden. Ob digital oder in Präsenz wird die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie zeigen.

Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Schulungsangebot für neu gewählte Personalräte wahrnehmen.


Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Bold
VBE-Landesvorsitzender


Programm

14:30 Uhr
Begrüßung und Regularien

Freistellung des ÖPR:
• Grundsätzlicher Anspruch auf Freistellung
• Pauschalierte Freistellung
• Einigungsstellenspruch von 1993
• VBE-Freistell-O-Mat

Pause

Geschäftsführung des ÖPR:
• Vorstandsbildung
• Sitzungen
• Sprechstunden
• Sachkosten

Pause

Zusammenarbeit ÖPR und Schulleitung:
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit
• Vierteljahresgespräch
• Informationsrecht des ÖPR / Informationspflicht der Schulleitung
• Wächteramt des ÖPR
• Schutz des Personalrats
• Recht auf Fortbildung

Feedback zur Veranstaltung

18.00 Uhr
Ende


Hinweise zur Anmeldung

Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten.

  • Bitte melden Sie sich umgehend zum gewünschten Termin mit dem verlinkten Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme an. Tragen Sie das Datum der Schulungsveranstaltung ein, an der Sie teilnehmen wollen, und ergänzen Sie die weiteren erforderlichen Angaben.
  • Senden Sie den Antrag anschließend vollständig ausgefüllt im Original an den VBE Rheinland-Pfalz (nicht an die ADD in Trier): VBE Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsstelle, Postfach 4207, 55032 Mainz.
  • Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und die Einwahldaten zur Videokonferenz per E-Mail. Tragen Sie dafür bitte gut leserlich Ihre E-Mail-Adresse im Freistellungsantrag ein.

Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 41 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.

Noch Fragen? – Wir antworten!

Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.

Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder E-Mail möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir einen Freiumschlag beigefügt, in den Sie den Antrag auf Freistellung gefaltet hineinlegen – und dann ab die Post zum VBE.

Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr) in der VBE-Landesgeschäftsstelle unter 0 61 31 61 64 22. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per E-Mail, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private E-Mail-Adresse angegeben haben.

Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine
Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden.

 
 

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VBE-Landesgeschäftsstelle:
D-55118 Mainz,
Adam-Karrillon-Straße 62

Postfach 4207, D-55032 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 61 64 22
Telefax: 0 61 31 / 61 64 25
eMail: Info@VBE-RP.de