Das Jahr 2017 steht für die Personalräte auf allen Stufen - neben der ganz „normalen“ Arbeit – im Zeichen der bevorstehenden Personalratswahlen. Diese Wahlen werden vom 15. bis 19. Mai 2017 stattfinden und entscheiden über die Personalräte im Bereich der Örtlichen Personalräte, der Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalräte.
Zur Vorbereitung bietet der VBE Rheinland-Pfalz rechtzeitig Schulungsveranstaltungen für Örtliche Personalräte und Wahlvorstände mit einem aktuellen Programm an, das sich insbesondere mit den einzelnen Schritten zur Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen 2017 befasst.
Wie immer werden sich Örtliche Personalräte und Wahlvorstände bei den Personalratswahlen 2017 auf die tatkräftige Unterstützung des VBE Rheinland-Pfalz verlassen können – bei Vorbereitungen, Unterlagen, speziellen Fragen und insgesamt allem, womit sich Personalrätinnen und Personalräte bzw. Mitglieder eines Wahlvorstandes zu befassen haben.
Um Fragen auch in Einzelfällen kompetent beantworten zu können, wird ab Ende Januar 2017 eine VBE-Hotline eingerichtet, deren Zugangsdaten rechtzeitig auf der VBE-Website www.vbe-rp.de mitgeteilt wird.
Außerdem öffnet der VBE Rheinland-Pfalz zu Jahresbeginn ein spezielles Internetportal für die Personalratswahlen 2017, in dem alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden
Genauere Hinweise zum Programmhier
Datum |
Ort |
Tagungsstätte |
---|---|---|
Montag |
Vallendar
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Forum Vinzenz Palotti |
Dienstag |
Winkelbach
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Hotel Krambergsmühle |
Dienstag 21.02.2017 |
Bendorf
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Berghotel Rheinblick |
Mittwoch 22.02.2017 |
Konken
|
Gasthaus Gerlach |
Donnerstag |
Emmelshausen
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Union Hotel |
Montag |
Mainz |
Bildungszentrum Erbacher Hof |
Mittwoch 15.03.2017 |
Trier |
Berghotel Kockelsberg |
Donnerstag |
Koblenz
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Sportschule Oberwerth |
Montag |
Lambrecht
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PfalzAkademie |
Dienstag |
Waldbreitbach
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Hotel zur Post |
Dienstag |
Kaiserslautern
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Burgschänke |
Donnerstag |
Trier
|
Berghotel Kockelsberg |
Alle Schulungen beginnen um 9.00 Uhr und werden um 17.00 Uhr beendet.
Hinweise zur Anmeldung
Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen.
Bitte melden Sie sich umgehend zum gewünschten Termin mit dem Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme an (Antrag hier zum Download).
Tragen Sie die Schulungsveranstaltung ein, an der Sie teilnehmen wollen und ergänzen Sie die weiteren erforderlichen Angaben.
Senden Sie den Antrag anschließend im ORIGINAL vollständig ausgefüllt an den
VBE Rheinland-Pfalz, Postfach 4207, 55032 Mainz (nicht an die ADD in Trier).
Ihre Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor Schulungstermin eingegangen sein.
Sie erhalten vom VBE per Email eine Anmeldebestätigung, sofern Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre Emailadresse gut lesbar angegeben haben.
Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 44 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung wird als „Tätigkeit des Personalrats“ gewertet. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage für Fort- und Weiterbildung anzurechnen. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Mitglieder der Wahlvorstände, die im Februar 2017 zu bilden sind (VBE-Termintipp: 01. Februar 2017).
Noch Fragen? – Wir antworten!
Wo kann ich den „Füllstand“ der Schulungstermine erfragen?
Auf unserer Website können Sie erfahren, welche Termine ausgebucht sind und welche noch frei sind.
Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.
Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder Email möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind per Post an den VBE einzusenden.
Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00, Freitag 9:00 bis 13:00) in der VBE Landesgeschäftsstelle unter 0 61 31 61 64 22. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per Email, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private Email-Adresse angegeben haben.
Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden
Freistellungsantrag zum Download