07.02.2017
Schritt zu mehr Besoldungsgerechtigkeit
In intensiven Verhandlungen mit dem Mainzer Bildungsministerium und den Regierungsfraktionen konnte der VBE erreichen, dass in diesem Jahr 600 Kolleginnen und Kollegen, die bereits erfolgreich die Wechselprüfung II (WP II) abgelegt haben, in A13 umgewidmet werden.
Das heißt konkret: Alle Kolleginnen und Kollegen, die bis zum 31. Januar 2017 die WP II erfolgreich absolviert haben, werden zum 18. Mai 2017 in A13 umgewidmet.
Im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen ist es gelungen, in
enger Zusammenarbeit der o.a. Beteiligten entsprechende Spielräume zu
schaffen. Ursprünglich waren in diesem Jahr lediglich 300 Umwidmungen
vorgesehen.
Auch für das kommende Jahr 2018 sind weitere 600 Umwidmungen geplant.
Der VBE Rheinland-Pfalz sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen Schritt zu mehr Besoldungsgerechtigkeit an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen.
Die Umwidmung der ehemaligen Hauptschullehrkräfte soll "portionsweise"
erfolgen, das ist dem Landeshaushalt und den parlamentarischen
Beratungen des Gesetzgebers geschuldet. Der VBE sieht das mit großem
Respekt.
Die Umwidmung der Kolleginnen und Kollegen nach
bestandener Wechselprüfung II in die Besoldungsstufe A 13 geschieht in Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom
11. Dezember 2014 (BVerwG 2 C 51.13),
das mit maßgeblicher Unterstützung des VBE Rheinland-Pfalz erwirkt
wurde. Außerdem wird damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrages der
Mainzer Ampel-Koalition umgesetzt.
Der VBE bleibt aber bei seiner Grundforderung, dass alle
Absolventinnen und Absolventen der WP II unverzüglich umgewidmet werden
sollten. Sie haben es nach Jahrzehnten des pädagogischen Engagements
wahrlich verdient. Das war auch die Auffassung des obersten deutschen
Verwaltungsgerichts. Sonst wäre es zu diesem Urteil nicht gekommen.
Endlich wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2014 zur Lehrerbesoldung auch dem Sinn nach umgesetzt. Zumindest für diese 600 Kolleginnen und Kollegen gilt schon ´mal das Motto Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Die übrigen betroffenen Kolleginnen und Kollegen müssen nun folgen.
Der VBE Rheinland-Pfalz sieht in diesem Schritt auch ein wichtiges Zeichen, dass die Landesregierung zu ihren schulpolitischen Zielen stehen kann.
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