01.03.2013
Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant drastische Einschnitte zu Lasten des öffentlichen Dienstes. Damit wird auch massiv in der Bildung gespart, denn ca. die Hälfte der im öffentlichen Dienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sind Lehrerinnen und Lehrer. Hier die vorläufige und offensichtlich noch nicht vollständige Giftliste der rot-grünen Landesregierung:
Bis zum Ende der Legislaturperiode werden Besoldung und Versorgung ab 2012 jährlich um nur 1 Prozent linear angepasst werden.
Abgebaut – 2.000 Lehrkräfte weniger bis 2016
Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen von 3.000 rein rechnerisch frei werdenden Lehrerstellen 2.000 eingespart werden. Die Landeregierung missbraucht also im Bildungsbereich – entgegen ursprünglicher Ankündigungen – die demografische Rendite für ihren Sparkurs.
Abgesenkt - Einkommenshöchstgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe
Die Einkommenshöchstgrenze von Ehegatten soll auf das Niveau des derzeit gültigen Steuerfreibetrages in Höhe von € 8.004 Brutto pro Jahr abgesenkt werden. Zur Kompensation sind Härtefallregelungen geplant.
Gestrichen - vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von monatlich € 6,65 EUR sollen gestrichen werden.
Gestreckt - Altersstufe 12 in der Grundgehaltstabelle
Zukünftig soll ein Fünf-Jahres-Rhythmus (vorher vier) gelten, so dass die Endstufe ein Jahr später mit 54 erreicht wird.
Verringert – Familienzuschlag für Kinderlose
Der Familienzuschlag der Stufe 1 (Besoldungsgruppen ab A 9) für verheiratete kinderlose Beamte soll von € 115,46 auf € 60,00 verringert werden.
Aufgelöst - Versorgungsrücklage aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen
Die Landesregierung will die Versorgungsrücklage gemäß § 14 a Bundesbesoldungsgesetz sukzessive auflösen.
Angehoben - Ruhestandsaltersgrenze
Geplant ist die gestaffelte Anhebung der Ruhestandsaltersgrenze bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Ausgenommen sind bestimmte Berufsgruppen. Die Pensionierung für Lehrkräfte könnte, wenn Überlegungen greifen, nicht mehr zum Ende des Schuljahres erfolgen, das der Pensionsaltersgrenze voran geht, sondern zum Ende des Schuljahres, in dem die Pensionsaltersgrenze erreicht wird.
Verdoppelt – Wahlleistungseigenbetrag steigt von € 13 auf € 26 pro Monat
Der Wahlleistungseigenbetrag im Beihilferecht soll von € 13 auf € 26 je Monat und Beihilfeberechtigten verdoppelt werden.
Wir wehren uns!
Der VBE Rheinland-Pfalz lehnt den rigiden Sparkurs der rot-grünen Landesregierung strikt ab. Die geplanten Einschnitte sind unsozial, völlig einseitig und gefährden die Leistungsfähigkeit des gesamten Bildungssystems. Die Landesregierung spart im Bildungsbereich auf Kosten der Kinder und Jugendlichen – und damit an der Zukunft von uns allen. - Dagegen wehren wir uns.
Der VBE Rheinland-Pfalz wird die geplanten Einschnitte nicht tatenlos hinnehmen und den schulpolitischen Sparkurs bekämpfen. Jetzt solidarisch handeln! Jeder Widerspruch zählt! Breiter Protest muss die Antwort sein an Rot-Grün!
Nur gemeinsam werden wir gehört - nur gemeinsam erreichen wir mehr.