Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.Mehr InformationenVerstanden
VBE Rheinland-Pfalz

Schulungen für Örtliche Personalräte an den Schulen in Rheinland-Pfalz

Programm 2020

Aus aktuellem Anlass: Die Personalräteschulungen aus dem Frühjahr werden inhaltsgleich im September und Oktober nachgeholt.

An die Örtlichen Personalräte
der Lehrerinnen und Lehrer, der Pädagogischen Fachkräfte und
aller Beschäftigten an den Schulen in Rheinland-Pfalz


Liebe Kolleginnen und Kollegen, der VBE Rheinland-Pfalz bietet fortlaufend Schulungsveranstaltungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) und weiteren Grundlagen der Personalratsarbeit an. Er will damit die Örtlichen Personalräte an den Schulen unterstützen, ihre wichtigen Beteiligungsaufgaben – Information, Erörterung, Mitbestimmung – sachkundig und unabhängig wahrnehmen zu können. Nur kompetente Personalräte sind auch gute Personalräte.

In2020 bietet der VBE Rheinland-Pfalz seine Schulungsrunde für Örtliche Personalräte aus aktuellem Anlass zu folgenden Themen an:

Klassenfahrten: Gut geplant – sicher vorbereitet – frühzeitig informiert!
Verabreichung von Medikamenten – Grundlagen und Grenzen
Organisatorische und Personalrechtliche Handreichungen (OrgaHand): Was gibt’s Neues?
Personalratswahlen 2021: Erste Informationen zur Bildung von Wahlvorständen


Unser VBE-Rechtsberatungsteam wird häufig mit Fragen im Kontext von Klassenfahrten/Schulwanderungen zu Rate gezogen. Meist aber erst, wenn die Klassenfahrt bereits vorbei ist und ggf. entstandene Probleme aufzuarbeiten sind. Als Örtlicher Personalrat werden Sie spätestens dann in aller Regel auch zur Problemlösung mit ins Boot geholt. Daher möchten wir dieses Thema gerne näher beleuchten und Ihnen vielfältige Informationen an die Hand geben.

Ein zweiter Schwerpunkt befasst sich mit dem Themenkomplex der Verabreichung von Medikamenten. Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus? Was muss ich tun? Was kann ich ablehnen? Immer häufiger werden Lehrerinnen und Lehrer mit solchen Situationen konfrontiert. Um als Örtlicher Personalrat kompetent beraten und Stellung nehmen zu können, ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen zu befassen.

Die „Organisatorischen und personalrechtlichen Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte“ sind eine Zusammenstellung der ADD zu wichtigen Sachverhalten im Schulleben. Sie werden jährlich aktualisiert und über EPoS veröffentlicht. Wir informieren Sie über aktuelle Änderungen und stellen Ihnen Sachverhalte, die für den ÖPR von Bedeutung sind, vor.

Die Personalratswahlen stehen 2021 an. Wir informieren Sie über die Grundlagen zur Bildung von Wahlvorständen. Weitere Inhalte, Informationen und Wissenswertes zu den Wahlen erhalten Sie in der ersten Schulungsrunde 2021.

Als roten Faden finden Sie bei allen unseren Schulungsveranstaltungen stets die Möglichkeit, Ihre ganz individuellen Fragen aus dem schulischen Alltag beantwortet zu bekommen.

Zu dieser Schulungsrunde in 2020 laden wir alle Örtlichen Personalräte herzlich ein.

Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Bold
VBE-Landesvorsitzender

Programm

9:00 Uhr: Begrüßung und Regularien

9:30 Uhr: Rund ums Thema Klassenfahrten
• Planung und Vorbereitung | Erstellung eines Schulfahrtenkonzepts
• Beantragung und Durchführung
• Abrechnung und Kostenerstattung | Häufig gestellte Fragen

11:00: Uhr Kaffeepause

11:30 Uhr: Personalratswahlen 2021
• Erste Informationen zur Bildung von Wahlvorständen

12:00 Uhr: Wo drückt der Schuh?

Ihre Fragen zu tagesaktuellen Ereignissen: Unsere Antworten

13:00 Uhr: Mittagspause

14:00 Uhr: Verabreichung von Medikamenten
• Rechtliche Grundlagen
• Fallbeispiele

15:30 Uhr: Kaffeepause

16:00 Uhr: Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte (OrgaHand)
• Änderungen in der aktuellen Ausgabe; Themen, die für den ÖPR von Bedeutung sind

16:45 Uhr: Feedback zur Veranstaltung
Teilnahmebescheinigung

Termine

Datum

Ort

Tagungsstätte

Montag

07.09.2020

Simmern

Gäste- und Tagungshaus Berg Moriah
Berg Moriah 1
56337 Simmern

Montag
14.09.2020

AUSGEBUCHT

Kaiserslautern

Hotel Restaurant Bremerhof
Bremerhof 1
67663 Kaiserslautern

Mittwoch

16.09.2020

AUSGEBUCHT

Trier

RAUMÄNDERUNG

Universität Trier
Haupteingang Gebäude A/B Hörsaal 2
Universitätsring 12
54296 Trier

Dienstag

22.09.2020

Altenkirchen

Evangelische Landjugendakademie
Dieperzbergweg 13 – 17
57610 Altenkirchen

Mittwoch

23.09.2020

AUSGEBUCHT

Konken

Gasthaus Gerlach
Hauptstr. 39
66871 Konken

Donnerstag

24.09.2020

Waldbreitbach

Hotel zur Post
Neuwieder Str. 44
56588 Waldbreitbach

Dienstag

29.09.2020

Lambrecht

PfalzAkademie

Franz-Harmann-Str. 9
67466 Lambrecht

Donnerstag

01.10.2020

Mainz

Erbacher Hof
Grebenstr. 24
55116 Mainz

Hinweise zur Anmeldung

Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten.

Bitte melden Sie sich umgehend zum gewünschten Termin mit dem verlinkten Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme an. Tragen Sie die Schulungsveranstaltung ein, an der Sie teilnehmen wollen, und ergänzen Sie die weiteren erforderlichen Angaben.

• Senden Sie den Antrag anschließend vollständig ausgefüllt im Original an den VBE Rheinland-Pfalz (nicht an die ADD in Trier): VBE Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsstelle, Postfach 4207, 55032 Mainz.

• Ihre Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor dem Schulungstermin eingegangen sein.

• Sie erhalten von uns per E-Mail eine Anmeldebestätigung, sofern Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre E-Mail-Adresse gut lesbar angegeben haben.

Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 41 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.


Noch Fragen? – Wir antworten!

Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.

Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder E-Mail möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir einen Freiumschlag beigefügt, in den Sie den Antrag auf Freistellung gefaltet hineinlegen – und dann ab die Post zum VBE.

Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr) in der VBE-Landesgeschäftsstelle unter 0 61 31 61 64 22. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per E-Mail, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private E-Mail-Adresse angegeben haben.

Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine
Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden.

 
 

VBE vernetzt

Recht für Lehrer
 
 
Förderpreis Lesen
 
 
ilf
r+v
 
 
 

Verband Bildung und Erziehung VBE
Landesverband Rheinland-Pfalz

VBE-Landesgeschäftsstelle:
D-55118 Mainz,
Adam-Karrillon-Straße 62

Postfach 4207, D-55032 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 61 64 22
Telefax: 0 61 31 / 61 64 25
eMail: Info@VBE-RP.de