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VBE Rheinland-Pfalz

Jetzt "JA" zur Zukunft der Altersteilzeit für Lehrkräfte ab 2017

11.04.2016

VBE fordert Fortsetzung der Altersteilzeitregelungen für Lehrkräfte über 2016 hinaus - Die bisherige Altersteilzeitvereinbarung muss jetzt über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. Dies müssen die potentiellen Koalitionäre im Landtag jetzt im Koalitionsvertrag entscheiden! Altersteilzeit hat einen doppelt positiven Effekt: Sie entlastet älter werdende Lehrkräfte, und sie rechnet sich für das Land.

„Die aktuelle Altersteilzeitvereinbarung aus dem Jahr 2011 läuft zum Ende des Jahres 2016 aus. Da Lehrkräfte Altersteilzeit nur zum Schuljahresstart am 01. August beginnen können, ergibt sich für den Schulbereich die besondere Situation, dass die letztmalige Beantragung zum 31. Januar 2016 möglich war.

Die bisherige Landesregierung ist jedoch bis zum genannten Stichtag untätig geblieben, sodass unter den Lehrerinnen und Lehrern Unsicherheit über eine Fortsetzung der Altersteilzeitregelung herrscht. Dem VBE liegen eine Vielzahl entsprechender Anfragen vor. Für die Kolleginnen und Kollegen ist diese Situation unzumutbar. Deshalb muss jetzt bereits während der Koalitionsverhandlungen darüber beraten und entschieden werden. Denn die gesetzliche Frist für eine Neuregelung läuft in wenigen Wochen aus."

Mit dieser Stellungnahme wies der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, auf die von der alten Landesregierung versäumte Neuregelung der Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer hin. Er fasste damit auch die Einschätzung der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer an den rheinland-pfälzischen Schulen zusammen.

"Eine Evaluation der Auswirkungen der aktuell gültigen Altersteilzeitregelungen ist gemäß § 75a Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes (LBG) bis zum 31. Mai 2016 vorzulegen. Der VBE geht daher davon aus, dass dieses Thema auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielt. Der VBE hat die Landtagsfraktionen aufgefordert, der Fürsorgepflicht für die Landesbediensteten insoweit gerecht zu werden, dass eine möglichst frühzeitige Information über die künftigen Modalitäten der Altersteilzeit erfolgt. Das dient auch der Planungssicherheit des Landes."

Der VBE sieht die Möglichkeiten der Altersteilzeit als notwendiges Instrument, jeder Lehrkraft ein Höchstmaß an Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und zugleich zu einem positiven Effekt für den Lehrerarbeitsmarkt beizutragen. Dies kann jeder individuellen beruflichen, gesundheitlichen und familiären Situation gerecht werden, während die Landesregierung frühzeitig Gewissheit über den Personaleinsatz hat.

Gerhard Bold weiter: "Wir brauchen eine zukunftsfähige Flexibilisierung der Ruhestandsübergänge. Dafür ist die Altersteilzeit ein hervorragendes Instrument, wie die Erfahrungen in Wirtschaft und öffentlichem Dienst zeigen. Auch dies ist ein Aspekt im Wettbewerb um die Lehrkräfte in Deutschland. Das Land Rheinland-Pfalz muss hier Farbe bekennen und "JA" sagen zur Altersteilzeit ab dem 01. Januar 2017."

 
 

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