15.11.2016
Ehemalige Hauptschullehrer müssen endlich Besoldungsgerechtigkeit erfahren / VBE fordert solide Stellenplanung im Landeshaushalt 2017-2018
„Vielen Hundert ehemaligen Hauptschullehrkräften wurde in diesem Jahr schon durch eine erfolgreiche Prüfung bescheinigt, dass sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine höhere, das heißt gleiche Besoldung wie ihre Realschulkollegen erbringen. Noch viel mehr warten zurzeit auf ihren Prüfungstermin. Noch immer wird kein ehemaliger Hauptschullehrer wie vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht gefordert seiner Tätigkeit angemessen bezahlt. Deshalb brennt die Frage nach sozialer Gerechtigkeit den Kollegien an Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen zurzeit unter den Nägeln.
Der Landtag muss jetzt im Rahmen seiner Beratungen für den Haushalt 2017/2018 die Grundlagen für eine zügige Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils schaffen. Nur dadurch kann der von der ehemaligen Landesregierung geschaffene rechtswidrige Zustand bei der Lehrerbesoldung beseitigt werden, nur dadurch tritt Besoldungsgerechtigkeit ein nach dem Motto Gleiches Geld für gleiche Arbeit.
Wir erwarten vom Landtag, dass endlich Besoldungsgerechtigkeit unter den Lehrerinnen und Lehrern geschaffen wird. Und wir erwarten von der Landesregierung und insbesondere von Bildungsministerin Stefanie Hubig, dass Sie diesen Prozess aktiv unterstützt.“
Mit dieser Stellungnahme äußerte sich der Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Lehrergewerkschaft VBE, Gerhard Bold, zum Start der Etatberatungen im Landtag Rheinland-Pfalz.
Nachdem sich der Landtag im Dezember 2015 im Rahmen einer Selbstverpflichtung (Landtags-Drucksache 16/5988) auferlegt hat, allen ehemaligen Hauptschullehrkräften mit absolvierter Prüfung eine Umwidmung und Höherstufung ihrer Besoldung im Rahmen der jetzt laufenden Legislaturperiode zu ermöglichen und dies auch im Koalitionsvertrag verankert wurde, seien nun – so der VBE-Landeschef - die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2017/2018 die Feuertaufe für diese guten, aber überfälligen Absichten.
Gerhard Bold: „Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben in ihrem Urteil vom 11. Dezember 2014 klar aufgezeigt, dass eine verlässliche zeitnahe Perspektive für Besoldungsgerechtigkeit an den Realschulen plus eröffnet werden muss. Schon daran hat sich die Landesregierung nicht gehalten, sondern nichts unversucht gelassen, den Prozess auszubremsen.“
Deshalb habe sich der VBE jetzt an Bildungsministerin Stefanie Hubig gewandt und vor weiteren Ungerechtigkeiten bei den Umwidmungen ehemaliger Hauptschullehrer gewarnt. Der VBE-Landeschef: „Dies gilt in besonderem Maße für die Kolleginnen und Kollegen, deren Pensionierung absehbar ist. Sie haben die Schulstrukturreform maßgeblich mitgetragen. Sie dürfen nicht abgehängt werden. Wir erinnern Stefanie Hubig an ihre Zusage vom Frühjahr, für zügige Umwidmungen sorgen zu wollen. Wir erwarten, dass sie zu ihrem Wort steht.“
Hintergrund
Urteil:hier
VBE-Initiative: hier