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VBE Rheinland-Pfalz

VBE bewertet bisherige Corona-Strategie des Landes als nur schwach ausreichend!

17.03.2020

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der VBE die Bemühungen der Landesregierung, des Bildungsministeriums als auch der nachgeordneten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit unterschiedlichsten Handlungsanweisungen der aktuellen Corona-Pandemie gerecht zu werden. Dabei fällt auf, dass die primäre Aufmerksamkeit der Beachtung von Eltern- und Schülerinteressen gilt. Der VBE Rheinland-Pfalz vermisst an vielen Stellen die gesetzlich geforderte Fürsorge als Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten.

Mit Appellen wendet sich die Landesregierung zwar an die Arbeitgeber und bittet diese mit Verständnis und entgegenkommenden Regelungen zum Beispiel der Betreuungsnotlage von Eltern gerecht zu werden. Weder in der Pressekonferenz vom 13. März 2020 noch in den bisher veröffentlichten Handreichungen und Informationsschriften gibt das Land jedoch zu erkennen, dass es sich seiner eigenen Rolle als Arbeitgeber von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern usw. bewusst ist. Von beispielhaften respektive richtungsweisenden Regelungen ist nichts zu merken. Aber auch die ergangenen Handreichungen selbst lassen an vielen Stellen erkennen, dass Aufgaben und Rollen an die Schulleitungen/Lehrkräfte übertragen werden, ohne zu prüfen, ob diese so auch umgesetzt werden können.

Womit soll die vorgegebene Desinfektion von Türgriffen, Handläufen, Arbeitsflächen vorgenommen werden, wenn schon seit Tagen die Kliniken und niedergelassenen Ärzte über einen eklatanten Mangel klagen. Wie wir stichprobenartig festgestellt haben, verfügen – wie nicht anders zu erwarten – unzählige Schulen nicht über die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmittel, da dies ursächlich Aufgabe der Schulträger ist.

Der VBE Rheinland-Pfalz hätte es begrüßt, wenn die Vorgabe der Notbetreuung zunächst für zumindest zwei Tage ausgesetzt worden wäre, um den Schulen hinreichend Organisations- und Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.
Hinsichtlich der Notbetreuung hätten wir uns gewünscht, dass auch zum Schutz des Lehrpersonals diese auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt worden wäre, wie es zum Beispiel die Stadt Köln geregelt hat! Die Betonung der Dienstpflicht der Lehrkräfte erscheint dem Land wichtiger als die eigentlich angestrebte Abflachung der Infektionskurve?

Lehrkräfte und Kinder einer u. E. unnötigen Infektionsgefahr auszusetzen, halten wir in der aktuellen Situation für nicht angebracht.

Wichtig erscheint dem VBE Rheinland-Pfalz auch die Tatsache, dass Lehrkräfte, die keine eigene Betreuung ihrer Kinder organisieren können, vordringlich Ihrer Dienstpflicht von zu Hause aus nachkommen können, ohne dienstrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch würden wir es begrüßen, wenn zu diesem Zweck den Schulleitungen größere Entscheidungskompetenzen zugestanden würden. Eine generelle Präsenzpflicht vor leeren Klassenzimmern ist unsinnig. Vorbereitungen, digitale Lernangebote unterbreiten zu können, können von zuhause aus wesentlich effektiver umgesetzt werden, weil zu viele Schulen sich in Bezug auf die digitale Ausstattung immer noch in der „Steinzeit“ befinden und auch im Alltag darauf gezählt wird, dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nutzen.

 
 

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