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VBE Rheinland-Pfalz

Bundestag beschließt Grundgesetzänderung – Bundesmittel für Bildung

29.11.2018

Gerhard Bold: „Investitionen in Bildung dürfen keine Grenzen und Schranken kennen.“

Am heutigen Donnerstag, 29. November 2018, stimmten die Bundestagsabgeordneten einer Grundgesetzänderung zu, die es ermöglichen soll, Bundesmittel auch im Bildungsbereich einzusetzen. Für die Reform des Grundgesetzes und damit einer Lockerung oder gar faktischen Aufhebung des Kooperationsverbots stimmten 580 Abgeordnete, 87 dagegen.

Gerhard Bold, Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, zeigte sich erfreut: „Endlich sieht die Bundesregierung ein, dass Investitionen in die Bildung nicht nur Ländersache sein darf. Wenn es um das wichtigste Gut unserer Gesellschaft geht, dürfen Finanzspritzen keine Grenzen und Schranken kennen. Dass sich der Bundestag für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um die Digitalisierung und andere Bildungsziele umsetzen zu können, heißen wir die finanzielle Unterstützung des Bundes willkommen. Die Lockerung bzw. Aufhebung des Kooperationsverbots durch die Änderung des Artikels 104c GG wird den Bildungsföderalismus nicht untergehen lassen. Dadurch wird lediglich eine Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse und Bildungsvoraussetzungen geschaffen – ebenfalls wichtige Vorgaben unseres Grundgesetzes!

Den mit der Gesetzesänderung verbundenen Geldsegen nehmen wir gerne entgegen – fordern die Politik aber gleichzeitig dazu auf, sinnvoll zu investieren. Bei der Digitalisierung ist es nicht mit aktueller Hardware und IT-Kräften getan – vor allem die Lehrerinnen und Lehrer müssen im Umgang mit den digitalen Medien adäquat geschult sein bzw. entsprechend fort- und weitergebildet werden. Dazu gehören auch neue Medienkonzepte – eine bloße Übertragung des alten Lernstoffs auf neue Geräte nutzt niemandem.“

Für die endgültige Änderung des Artikels 104c GG bedarf es weiterhin der Zustimmung des Bundesrats. Mehrere Länder haben im Vorfeld angekündigt, gegen eine Änderung zu stimmen. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen – Sachsen und Nordrhein-Westfalen sind noch unentschieden. Ob der Digitalpakt mit einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro am 1. Januar 2019 in Kraft treten kann, hängt von einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat ab – die nicht erreicht würde, wenn sich Nordrhein-Westfalen enthielte.

 
 

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