10.05.2022
VBE Rheinland-Pfalz fordert vor dem Hintergrund der geänderten Haushaltslage die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
Lars Lamowski: „Die Kostendämpfungspauschale ist ein zeit- und personalintensives Instrument zur Entlastung des Landeshaushalts mit geringem Nutzen. Da im Zuge der Corona-Pandemie Rheinland-Pfalz im Finanzausgleich der Länder vom Nehmer- zum Geberland aufsteigen konnte, ist die Pauschale nun hinfällig.“
Die Kostendämpfungspauschale wurde eingeführt, um die Haushalte der Länder zu entlasten. Hierfür sollte auch der Öffentliche Dienst seinen Beitrag leisten. Lars Lamowski, stellvertretender Landesvorsitzender des VBE Rheinland-Pfalz, erklärt: „Die Kostendämpfungspauschale wird den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern im Krankheitsfall von der Beihilfezahlung abgezogen. Sie müssen also selbst für die angefallenen Kosten aufkommen“
Inzwischen hat sich die Haushaltslage des Landes geändert. „Rheinland-Pfalz konnte durch die Errungenschaften von BioNTech und den damit verbundenen Gewerbesteuer-Einnahmen im Länderfinanzausgleich vom Nehmer- zum Geberland aufsteigen. Der ursprüngliche Zweck der Kostendämpfungspauschale ist somit hinfällig“, so Lamowski weiter. „Die Erhebung der Kostendämpfungspauschale ist zudem mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und bindet Personal in der Finanzverwaltung.“
Andere Länder, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, haben die umständliche Kostendämpfungspauschale bereits abgeschafft. Rheinland-Pfalz sollte hier nachziehen, auch um die Attraktivität des Beamtentums zu steigern und so die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.