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VBE Rheinland-Pfalz

Schulordnung für den inklusiven Unterricht und Förderschulordnung

24.05.2023

Ausbau der Inklusion muss mit entsprechendem Personal hinterlegt werden

Lars Lamowski: „Es ist wichtig, dass die Inklusion an den rheinland-pfälzischen Schulen ausgebaut wird. Jedoch muss der damit verbundene gestiegene Anspruch an die Schulen vor allem mit den entsprechenden personellen aber auch räumlichen Ressourcen an den Schulen und in den Förder- und Beratungszentren hinterlegt werden. Bei dem vorherrschenden Mangel allein an Förderschullehrkräften gestaltet sich das schwierig.“

Der heute vorgestellte Entwurf für die Schulordnung für den inklusiven Unterricht sowie die neue Förderschulordnung sehen vor, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf so lange wie möglich gemeinsam lernen sollen. Die Schulen müssen hierfür ein inklusives Konzept und individuelle Förderplanungen für Kinder mit Behinderungen erarbeiten. Schülerinnen und Schüler mit eventuellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der 1. und 5. Klasse zunächst am Regelunterricht teilnehmen. Im Bedarfsfall kann der Förderbedarf am Beginn der 2. und 6. Klasse festgestellt werden.

Lars Lamowski, Landesvorsitzender des Verband Bildung und Erziehung Rheinland-Pfalz (VBE), kommentiert die Pläne des Bildungsministeriums: „Im Bereich Inklusion besteht in Rheinland-Pfalz Nachbesserungsbedarf, daher ist es gut und wichtig, dass dieses Thema angegangen wird. Jedoch muss die Umsetzung in die Praxis mit ausreichend Personal vor Ort verbunden sein. Die wichtige Arbeit durch die Förder- und Beratungszentren ersetzt nicht die direkte Förderung der Kinder mit Bedarf. Auch vergeht zu viel Zeit, bis ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden kann. Durch das spätere Gutachten darf die Personaldecke nicht weiter verkleinert werden. Hier muss früher angesetzt werden, um den Schülerinnen und Schüler so früh wie möglich die nötige Unterstützung zukommen zu lassen und Mehrbelastungen der Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden.“ Fraglich ist aus Sicht des VBE, wie sich dies in der Praxis bewerkstelligen lässt. Die angekündigten zusätzlichen Förderschullehrkräfte werden auf absehbare Zeit nicht in den Schulen ankommen, da sie nicht vorhanden sind. Schon jetzt werden Lehrerwochenstunden aus der FBZ-Beratung zur Linderung des Unterrichtsausfalles an den Förderschulen verwendet. Dementsprechend wird es vor allem in den ersten beiden Schuljahren der Grundschule und in der Orientierungsstufe zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Regelschullehrkräfte kommen.

„Mit der neuen Förderschulordnung müssen die Förderschulen gestärkt werden“, so Lamowski weiter. „Es ist wichtig, dass auch hier die Berufsreife erlangt werden kann. Hier finden die Schülerinnen und Schüler die Bedingungen vor, unter denen sie bestmöglich gefördert werden können und so auch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Daher darf durch eine Neufassung der Förderschulordnung deren Bestand nicht gefährdet werden.“

 
 

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