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VBE Rheinland-Pfalz

KMK ist gefordert: Schulen brauchen klare Vorgaben, ausreichend Vorlaufzeit und hohe Verlässlichkeit

22.04.2020

VBE formuliert Kernforderungen und benennt Herausforderungen für Schulöffnungen

Nachdem die Landesregierungen ihre Entscheidungen zu stufenweisen Schulöffnungen bekanntgegeben haben, ist die Kultusministerkonferenz (KMK) bis zum 29. April 2020 aufgefordert, Szenarien zur Umsetzung der Schulöffnungen zu erarbeiten. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat hierfür bundesweit gültige Forderungen formuliert, die auf der Praxiserfahrung vieler Kolleginnen und Kollegen basieren. Zudem bietet die Bildungsgewerkschaft an, ihre Praxiserfahrungen in diesen Prozess einfließen zu lassen.

Der Landesvorsitzende des VBE Rheinland-Pfalz, Gerhard Bold, macht deutlich: „Die KMK ist nun gefordert, verlässliche und klare Vorgaben zu machen, die praktikabel sowie nachhaltig sind und sich realistisch umsetzen lassen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Schulöffnung gelingen. Ein Zurück zu flächendeckenden Schließungen darf es nicht geben. Eine Stop-and-Go-Strategie ist inakzeptabel – Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche sind keine Versuchskaninchen!

Als Vertreter und starker Partner von Lehrkräften, haben wir als Bildungsgewerkschaft die Expertise, auf deren Grundlage die KMK ihre Konzepte zur Schulöffnung entwickeln kann. Es braucht die Erfahrungswerte der Lehrkräfte und Eltern bei der Erarbeitung der Szenarien, wie der Einstieg in den Schulalltag wieder gelingen kann – allein mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Vorgaben kommt man dabei nicht weit. Es gilt, die Stimmen aus der Praxis zu hören und dazu stehen wir gerne zur Verfügung! Es ist höchste Zeit, tragfähige, realitätsnahe und nachhaltige Antworten auf die aktuellen Fragen zu finden.“

Zuletzt hatte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bundeseinheitliche Kernforderungen für Schulöffnungen formuliert. Darunter: Genügend Vorlaufzeit für Öffnungen, Definierung klarer Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag, Beachtung der Personalkapazitäten und Arbeitszeitvorgaben, Definition der Risikogruppen und besonders disponierter Personen sowie die Einschätzung des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern.

Gerhard Bold fasst die Herausforderungen zusammen, die jetzt zu bewältigen sind: „An allererster Stelle steht der Gesundheitsschutz – gefolgt von verbindlichen Ansprechpersonen für Schulleitungen, die Gestaltung von Räumen bei gleichzeitiger Bewahrung individueller Lernsettings, die Belastung für Lehrkräfte durch den Unterricht in geteilten Lerngruppen sowie durch Präsenzunterricht und die parallele Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu Hause sowie die Frage der Definition der Risikogruppen und der daraus folgenden Konsequenzen. Bei der schrittweisen Öffnung der Schulen müssen besonders im Fokus stehen: Kinder in Notlage sowie Schülerinnen und Schüler, die aus sozio-ökonomisch benachteiligten Elternhäuser kommen – denn sie brauchen jetzt zusätzliche Unterstützung, damit sie nicht abgehängt werden.“

Die fünf bundeseinheitlichen Kernforderungen für Schulöffnungen des VBE:
1. Vorlaufzeit für Öffnungen

Der Bundesvorsitzende Udo Beckmann betont: „Wir müssen auf die Öffnungen besser vorbereitet sein als auf die Schließungen! Es braucht insbesondere Zeit, damit die Lehrkräfte sich austauschen, den Lernstand abgleichen und sich Gedanken machen können, wie der Wiedereinstieg in den Schulalltag gestaltet werden kann.“

2. Klare Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag definieren
Gerade für Schulleitungen sind Vorgaben essenziell, wie die Klassenräume gestaltet, der notwendige Abstand eingehalten und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Hierzu gehören folgende Vorgaben:

  • Ausgestaltung der Sanitäranlagen, u.a. mit Seife und Papierhandtüchern.
  • Maximale Personenanzahl pro Raum unter Einbezug der tatsächlich zur Verfügung stehenden Raumgröße.
  • Regelungen für Pausengestaltung.
  • Lösungen für die Schülerbeförderung.

3. Personalkapazitäten und Arbeitszeitvorgaben beachten
Für alle Szenarien muss stets das tatsächlich zur Verfügung stehende Personal vor Ort eingerechnet werden. Hierbei muss einerseits an den bereits existierenden Personalmangel und andererseits an den weiteren Ausfall von Personal, der durch den Schutz besonders gefährdeter Lehrkräfte entsteht, gedacht werden.
Die Arbeitsbelastung des Personals muss stets beachtet werden. Die geltenden Vorgaben dürfen nicht überschritten werden. Dies gilt insbesondere für Überlegungen der Teilung von Klassen und zu im Schichtmodell durchgeführtem Unterricht sowie für die Lehrkräfte, die bei einer schrittweisen Aufnahme des Unterrichts sowohl Präsenzunterricht geben als auch Schülerinnen und Schüler zuhause betreuen müssten.

4. Definition der Risikogruppen und besonders disponierter Personen
Bei Schulöffnungen muss feststehen, ob und wenn ja wie Risikogruppen, sowohl unter dem Personal als auch bei Schülerinnen und Schülern, besonders geschützt werden müssen und können.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Bereichen geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen benötigen teilweise Assistenz im Schulalltag. Dem muss mit Regelungen für die Unterrichtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die auf Nähe und Körperkontakt angewiesen sind, Rechnung getragen werden.
Für gesundheitlich gefährdete Schülerinnen und Schülern, die noch nicht beschult werden können, müssen konkrete Pläne entwickelt werden. Geregelt werden muss, wie regelmäßiger Kontakt zu Lehrkräften, Sozial- und Gesundheitsfachkräften sichergestellt werden kann.

5. Verhalten von Schülerinnen und Schülern einrechnen
Der Fokus der Öffnung von Schulen sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags. Die besondere Situation und die langen Schulschließungen hatten und haben psychische Effekte für alle Bildungsbeteiligten. Dem Erlebten muss Raum gegeben werden können.
Schülerinnen und Schüler, egal welchen Alters, werden sich zudem, ob bewusst oder unbewusst, aus Spaß oder erlernten Rollenmustern nicht immer an die Hygieneregeln halten. Es ist grundlegend, dies bei allen Vorgaben einzubeziehen und keine unrealistischen Anforderungen an sie zu stellen.


 
 

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