Schulung zu den Grundlagen der Personalratsarbeit
Ort
Digital, per Zoom
Veranstalter
VBE Rheinland-Pfalz
Termine
Mi, 01.06.2022, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi, 08.06.2022, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der VBE Rheinland-Pfalz bietet auch in der Wahlperiode 2021-2025 wieder halbjährlich Schulungsveranstaltungen für Örtliche Personalräte zu Grundlagen der Personalratsarbeit an. In unseren Schulungsbausteinen behandeln wir zum einen Themen aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) als auch aktuelle Sachverhalte zu wechselnden Themenbereichen. Außerdem haben Sie bei allen unseren Schulungsveranstaltungen die Möglichkeit, Ihre ganz individuellen Fragen aus dem schulischen Alltag zu stellen und Antworten und Hilfestellungen zu erhalten. Bei regelmäßiger Teilnahme an unseren Schulungsangeboten, erhalten Sie im Laufe Ihrer vierjährigen Amtszeit somit einen umfassenden Überblick zu wichtigen Grundlagen der Personalratsarbeit.
Im Juni 2022 befasst sich unsere Schulung mit der komplexen Thematik des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Was bedeutet Eingruppierung oder Einstufung? Was sind förderliche Zeiten oder einschlägige Berufserfahrung? Da der Örtliche Personalrat bei Maßnahmen über PES (Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbständigkeit von Schulen) als auch bei befristeten Vertragsabschlüssen in der Ganztagsschule (GTS) in der Mitbestimmung ist, ist hier Hintergrundwissen dringend erforderlich.
Im zweiten Themenkomplex möchten wir die Rolle des ÖPR in Zusammenarbeit mit der Schulleitung an konkreten Beispielen näher beleuchten: Recht auf Information und Erörterung bei Einsatz- Aufsichts- und Vertretungsplan, Rolle des ÖPR bei Teilnahme an Dienstgesprächen.
Da kürzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit von der Landesregierung verlängert wurde, möchten wir Sie in einem dritten Themenkomplex über diese Thematik sowie weitere besondere Formen einer Teilzeitbeschäftigung informieren.
Der VBE will die Örtlichen Personalräte an den Schulen unterstützen, ihre wichtigen Beteiligungsaufgaben sachkundig und unabhängig wahrnehmen zu können. Nur kompetente Personalräte sind auch gute Personalräte. Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung.
Zu dieser Schulungsrunde laden wir alle Örtlichen Personalräte herzlich ein.
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Bold
VBE-Landesvorsitzender
Begrüßung und Regularien
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L)
Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten.
• Bitte melden Sie sich umgehend zum gewünschten Termin mit dem verlinkten Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme an. Tragen Sie das Datum der Schulungsveranstaltung ein, an der Sie teilnehmen wollen, und ergänzen Sie die weiteren erforderlichen Angaben.
• Senden Sie den Antrag anschließend vollständig ausgefüllt im Original an den VBE Rheinland-Pfalz (nicht an die ADD in Trier): VBE Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsstelle, Postfach 4207, 55032 Mainz.
• Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung. Für die digitalen Schulungstermine erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung die entsprechenden Zugangsdaten. Tragen Sie dafür bitte gut leserlich Ihre E-Mail-Adresse im Freistellungsantrag ein.
Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 41 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.
Noch Fragen? – Wir antworten!
Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.
Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder E-Mail möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden.
Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr) in der VBE-Landesgeschäftsstelle unter 0 61 31 61 64 22. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per E-Mail, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private E-Mail-Adresse angegeben haben.
Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine
Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so an die ADD weitergegeben werden.