Der VBE Rheinland-Pfalz bietet auch in der Wahlperiode 2021-2025 wieder halbjährlich Schulungsveranstaltungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) und weiteren Grundlagen der Personalratsarbeit an. Im Oktober und November 2021 beginnen wir wieder mit unseren Schulungsbausteinen, die gewährleisten, dass Sie im Laufe Ihrer Amtszeit mit allen für einen Örtlichen Personalrat relevanten Sachverhalten umgehen lernen.
Ort
Digital, per Zoom
Veranstalter
VBE Rheinland-Pfalz
Termine
Mi, 27.10.2021, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do, 28.10.2021, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do, 04.11.2021, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mo, 08.11.2021, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi, 10.11.2021, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mo, 15.11.2021, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
An die
Örtlichen Personalräte
der Lehrerinnen und Lehrer,
der Pädagogischen Fachkräfte,
aller Beschäftigten an den Schulen in Rheinland-Pfalz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der VBE Rheinland-Pfalz bietet auch in der Wahlperiode 2021-2025 wieder halbjährlich Schulungsveranstaltungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) und weiteren Grundlagen der Personalratsarbeit an. Im Oktober und November 2021 beginnen wir wieder mit unseren Schulungsbausteinen, die gewährleisten, dass Sie im Laufe Ihrer Amtszeit mit allen für einen Örtlichen Personalrat relevanten Sachverhalten umgehen lernen.
Der VBE will damit die Örtlichen Personalräte an den Schulen unterstützen, ihre wichtigen Beteiligungsaufgaben sachkundig und unabhängig wahrnehmen zu können. Nur kompetente Personalräte sind auch gute Personalräte.
Aufgrund der Corona-Pandemie führen wir die Schulungen vorerst weiterhin digital per Zoom durch.
Nach Freistellung durch die Schulleitung und Anmeldung über die Landesgeschäftsstelle zum
gewünschten Termin erhalten Sie bei Zulassung die entsprechenden Zugangsdaten
sowie die Schulungsmaterialien. Die Nutzung eines Headsets wird empfohlen.
Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung.
Zur ersten Schulung im Herbst 2021 bietet der VBE Rheinland-Pfalz folgende Themen an:
Als roten Faden finden Sie bei allen unseren Schulungsveranstaltungen die Möglichkeit, Ihre ganz individuellen Fragen aus dem schulischen Alltag beantwortet zu bekommen. Außerdem informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der Schulpolitik.
Zu dieser Schulungsrunde laden wir alle Örtlichen Personalräte herzlich ein.
Wir würden uns freuen, wenn Sie von unserem Schulungsangebot regen Gebrauch machen.
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Bold
VBE-Landesvorsitzender
Begrüßung und Regularien
Geschäftsführung des ÖPR
Pause
Rechte und Pflichten des ÖPR
Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten
Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 44 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.
Noch Fragen? – Wir antworten!
Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.
Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder Email möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir einen Freiumschlag beigefügt, in den Sie den Antrag auf Freistellung gefaltet hineinlegen – und dann ab die Post zum VBE.
Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 10:00 bis 16:00, Freitag 10:00 bis 13:00) in der VBE Landesgeschäftsstelle unter 06131 616422. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per Email, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private Email-Adresse angegeben haben.
Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so vom VBE an die ADD weitergegeben werden.