An die Örtlichen Personalräte
der Lehrerinnen und Lehrer, der Pädagogischen Fachkräfte und
aller Beschäftigten an den Schulen in Rheinland-Pfalz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der VBE Rheinland-Pfalz bietet fortlaufend Schulungsveranstaltungen zu wechselnden Themen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) und weiteren Grundlagen der Personalratsarbeit an.
Er will damit die Örtlichen Personalräte an den Schulen unterstützen, ihre wichtigen Beteiligungs-aufgaben – Information, Erörterung, Mitbestimmung – sachkundig und unabhängig wahrnehmen zu können. Nur kompetente Personalräte sind auch gute Personalräte.
Im ersten Halbjahr 2019 bietet der VBE Rheinland-Pfalz seine Schulungsrunde für Örtliche Personalräte aus aktuellem Anlass zu folgenden Themen an:
Neufassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) – Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigungsverbote, Schutzfristen, Stillen u.v.m.
Teilzeit- und Beurlaubungstatbestände – Elternzeit, Teilzeit in Elternzeit, Altersteilzeit, Pflege von Angehörigen, Urlaub wegen Kindererziehung u.v.m.
Die neue „OrgaHand“ – Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte 2018
Was ist neu? Was ist für den ÖPR interessant?
Anlass für den ersten Schwerpunkt ist die seit 2018 gültige Neufassung des Mutterschutzgesetzes. Für den ÖPR ist es relevant, über die aktuellen Regelungen und Änderungen informiert zu sein, um im Sinne seines Wächteramtes darauf achten zu können, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und umgesetzt werden.
Im zweiten Themenschwerpunkt befassen wir uns mit den derzeit gültigen Regelungen zu verschiedenen Formen von Teilzeitbeschäftigung und diversen Beurlaubungstatbeständen, damit Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen zu solchen Fragen kompetent beraten können.
Der dritte Schwerpunkt fokussiert die aktuell gültige Fassung „Organisatorische und personalrechtliche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte“– kurz „OrgaHand“ – im November 2018 von der ADD veröffentlicht. Wir stellen Ihnen die Änderungen vor und weisen Sie auf relevante Sachverhalte für Ihre ÖPR-Tätigkeit hin.
Als roten Faden finden Sie bei allen unseren Schulungsveranstaltungen stets die Möglichkeit, Ihre ganz individuellen Fragen aus dem schulischen Alltag beantwortet zu bekommen.
Zu dieser Schulungsrunde im ersten Halbjahr 2019 laden wir alle Örtlichen Personalräte herzlich ein. Das Programm finden Sie hier zum Download.
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Bold
VBE-Landesvorsitzender
Termine
Datum |
Ort |
Tagungsstätte |
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Dienstag, 19.03.2019 |
Trier
verschoben auf Mi., 17.04.2019 |
Berghotel Kockelsberg
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Mittwoch, 20.03.2019 |
Waldbreitbach |
Hotel zur Post
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Dienstag, 26.03.2019 |
Mainz
ausgebucht |
Erbacher Hof |
Mittwoch, 27.03.2019 |
Vallendar
ausgebucht |
Forum Vinzenz Pallotti |
Dienstag, 02.04.2019 |
Lambrecht
ausgebucht |
PfalzAkademie
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Mittwoch, 03.04.2019 |
Konken
ausgebucht |
Gasthaus Gerlach
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Dienstag, 09.04.2019 |
Bitburg
ausgebucht |
Hotel Eifelbräu
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Mittwoch, 10.04.2019 |
Kaiserslautern
ausgebucht |
Hotel Restaurant Bremerhof
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Bei allen Veranstaltungen stehen Ihnen erfahrene Referentinnen und Referenten aus den Stufenvertretungen (HPR und BPR) zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie einen Termin unseres Schulungsangebotes wahrnehmen könnten
Die Freistellung vom Dienst richtet sich nach § 41 LPersVG. Die Teilnahme an der Schulungs-veranstaltung erfolgt im Rahmen der gesonderten Fortbildungsverpflichtungen von Personalräten. Sie ist nicht auf die zur Verfügung stehenden Urlaubstage als Lehrkraft für Fort- und Weiterbildung anzurechnen.
Muss ich mich nicht bei der ADD direkt anmelden?
Nein. Wir leiten Ihre Anmeldung weiter. So wird gewährleistet, dass der VBE als Schulungsträger und die ADD immer auf dem gleichen Informationsstand sind und keine Fehler bei den Anmeldungen passieren. Als Schulungsträger sind wir im Übrigen zur Neutralität verpflichtet, eine Auswahl findet nicht statt. Die Anmeldungen werden nach Posteingangsdatum berücksichtigt.
Ist eine Anmeldung per Fax, Telefon oder Email möglich?
Nein, in der Regel nicht. Die ADD akzeptiert nur „Originalanmeldungen“, und die sind brieflich per Post einzusenden. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir einen Freiumschlag beigefügt, in den Sie den Antrag auf Freistellung gefaltet hineinlegen – und dann ab die Post zum VBE.
Kann ich telefonisch erfragen, ob ich zugelassen bin?
Ja, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00, Freitag 9:00 bis 13:00) in der VBE Landesgeschäftsstelle unter 06131 616422. Sie erhalten ohnehin eine Anmeldebestätigung, allerdings nur per Email, falls Sie auf dem Freistellungsantrag Ihre private Email-Adresse angegeben haben.
Was tun bei plötzlicher Erkrankung?
Bitte sagen Sie uns möglichst rechtzeitig Bescheid, falls Sie trotz Anmeldung nicht an der Schulung teilnehmen können. So können wir weitere Kolleginnen bzw. Kollegen berücksichtigen, denen wir möglicherweise zuvor absagen mussten. Bitte schicken Sie nicht ersatzweise einen Kollegen bzw. eine Kollegin, da die Teilnahmezusagen personengebunden sind und auch so vom VBE an die ADD weitergegeben werden.
Gut beraten – gut geraten! Der VBE in den Stufenvertretungen HPR und BPR